Unterhalt in der Corona-Krise: Was kann ich tun, wenn ich Unterhalt, der mir zusteht, nicht erhalte?

Unterhaltsvorschuss für Kinder

Wenn Ihnen Unterhalt für Ihre Kinder zusteht, der Schuldner diesen aber nicht zahlt, oder nicht zahlen kann, gibt es dennoch eine Möglichkeit für Sie. Bei dem örtlichen Jugendamt können Sie einen Antrag für einen Unterhaltsvorschuss stellen, um dennoch finanzielle Unterstützung zu erhalten. 

Bei Kindern im Alter von bis zu 5 Jahren erhalten Sie einen Vorschuss von 165 Euro. Wenn Ihre Kinder zwischen 6 und 11 Jahre alt sind, beträgt der Unterhaltsvorschuss für Sie 220 Euro und 293 Euro stehen Ihnen zu, wenn das Alter Ihrer Kinder zwischen 12 und 18 Jahren liegt. 

Ihre Rechte während der Corona-Krise

Die globale Verbreitung des Coronavirus wirkt sich aktuell stark auf die Wirtschaft und das tägliche Leben aus. Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihren Rechten während der Pandemie. 

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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