Glossar

Stichwortverzeichnis

Anwaltszwang bei Scheidung

In Deutschland besteht für das Scheidungsverfahren grundsätzlich Anwaltszwang. Das heißt, die zu scheidenden Parteien müssen anwaltlich vertreten sein. Aufgrund der inzwischen sehr komplexen Materie des Familien- und Scheidungsrechts hat der Gesetzgeber diese durchaus sinnvolle Regelung eingeführt. Der Anwaltszwang soll die Parteien des Scheidungsverfahrens vor den enormen persönlichen, gesellschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Risiken einer Scheidung schützen.