Glossar

Stichwortverzeichnis

Kreditsicherung

Wer einem anderen Kredit einräumt, verlangt meist eine Sicherheit. Dieses Rechtsgebiet - das Kreditsicherungsrecht - regelt die Fragen die sich hinsichtlich der Absicherung eines Kreditrisikos stellen.

Das Kreditsicherungsrecht ermöglicht den Schutz bei Zahlungsunfähigkeit, aber häufig auch bei Zahlungsunwilligkeit des Kreditnehmers. Kredite können durch personale oder reale Sicherungsmittel gesichert werden. 

Das Kreditsicherungsrecht unterscheidet zwischen Personal- und Realsicherheiten. Von einer Personalsicherheit spricht man, wenn ein Dritter für die Verpflichtung des Schuldners einsteht (Bürgschaft, Schuldbeitritt oder Garantievertrag).

Eine Realsicherheit ist gegeben, wenn der Gläubiger eine Vorzugsstellung hinsichtlich eines bestimmten Gegenstands des Schuldners oder eines Dritten erhält (z.B. Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht oder Eigentumsvorbehalt).

Gegenstände, die Sicherungsmittel sein können, sind bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen (Grundstücke) und Rechte (vor allem – aber nicht nur – Geldforderungen).