Unter dem Begriff Ordnungswidrigkeit versteht man im deutschen Strafrecht eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die gegen Regeln und Vorschriften verstößt, jedoch weniger schwerwiegend ist als eine Straftat. Ordnungswidrigkeiten werden in den jeweiligen Landes- und Bundesgesetzen definiert und können mit Geldbußen geahndet werden.
Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel weniger gravierend als Straftaten, aber sie stellen dennoch Verstöße gegen geltendes Recht dar. Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr, Ruhestörungen oder das Falschparken. Die genaue Definition und die festgelegten Sanktionen können je nach Rechtsgebiet variieren.
Ordnungswidrigkeiten sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und dienen dazu, die Einhaltung von Regeln und Vorschriften in der Gesellschaft zu gewährleisten.