Glossar

Stichwortverzeichnis

Pflichtteil Geschwister

Sind Geschwister weder durch ein wirksames Testament nach §§ 1922 Abs. 1, 1937 BGB noch durch die gesetzliche Erbfolge nach § 1922 Abs. 1, 1925 Abs. 1, 3 BGB zu Erben berufen, stellt sich die Frage, ob Geschwister Pflichtteilsberechtigte sind und damit einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben haben.

Wer pflichtteilsberechtigt ist wird in § 2303 BGB abschließend bestimmt. Danach sind Seitenverwandte, insbesondere Geschwister und deren Kinder nicht pflichtteilsberechtigt. Ausnahmen von der Regelung des § 2303 BGB gibt es nicht.

Dies bedeutet, dass Geschwister des Erblassers keinerlei Pflichtteilsansprüche gegen die Erben haben.