Glossar

Stichwortverzeichnis

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht regelt die Delikte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet werden. 

Zu den Normen des Verkehrsstrafrechts sind u.a. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB, das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, die Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB, sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG und der Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 StVG zu zählen. 

Ziel des Verkehrsstrafrecht ist die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr.