Glossar

Stichwortverzeichnis

Versicherungsrecht

Das Fachgebiet Versicherungsrecht umfasst alle Themen rundum Versicherungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen. 

Versicherungen kommen in beinahe jedem Bereich des Lebens vor; so gibt es beispielsweise das Personen-, Transport- und Sachversicherungsrecht. 

Typischerweise wird der Versicherte durch den Versicherungsvertrag verpflichtet, Beiträge als Prämien an die Versicherung zu zahlen, während der Versicherer im Schadensfall für den Schaden aufkommt. Tritt ein solcher Fall ein, beantwortet das Versicherungsrecht die Frage, ob, wie und in welcher Höhe das Versicherungsunternehmen für den Schaden des Versicherten aufkommen muss.  

Außerdem zählt der Bereich der Versicherungsaufsicht zum Versicherungsrecht. Die Aufsicht über diesen Teil der Materie hat jedoch der Staat im Rahmen der Finanzmarktaufsicht.