Ist mein Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht freigestellt?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz steht momentan kurz davor, die Insolvenzantragspflicht für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen aussetzen zu lassen. Vorerst sollen die geschädigten Unternehmen dann bis 30.09.2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit sein. Bei der Frage, ob die Insolvenz eines Unternehmens nun durch Folgen des Coronavirus erfolgt ist, kann es jedoch zu Streitigkeiten kommen. Unternehmen wird somit empfohlen, ihre Liquidität genau zu dokumentieren, damit im Notfall nachgewiesen werden kann, dass die Insolvenz von der Corona-Krise ausgelöst wurde.