Wer ist dafür zuständig, den Antrag zur Insolvenz zu stellen?
Für das Stellen des Insolvenzantrags ist im Fall einer GmbH, AG oder eines Vereins die Geschäftsleitung zuständig. Ob das letztendlich der Geschäftsführer oder der Vorstand des Unternehmens sind, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab. Auch wenn den zuständigen die Zahlungsunfähigkeit noch nicht bekannt ist, sind sie dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen - das Vorliegen einer entsprechenden Verschuldung löst die Insolvenzantragspflicht bereits aus.