Wie lang ist die Frist zur Stellung des Insolvenzantrags?
Normalerweise wird zahlungsunfähigen Unternehmen eine Frist von drei Wochen gegeben, um den Insolvenzantrag zu stellen. Erfolgt das nicht innerhalb dieser Zeit, gilt dies als Insolvenzverschleppung und das Unternehmen macht sich strafbar. Allerdings gibt es aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise eine Änderung in dieser Regelung. Unternehmen sind, solange sie nachweisbar wegen der Corona-Krise Insolvenz anmelden mussten, bis zum 30.09.2020 von der Insolvenzantragspflicht freigestellt.
Unternehmen, die schon vor der Krise kurz vor der Insolvenz standen, müssen sich nach wie vor an die dreiwöchige Frist halten.