Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Wie lang ist die Frist zur Stellung des Insolvenzantrags?

Normalerweise wird zahlungsunfähigen Unternehmen eine Frist von drei Wochen gegeben, um den Insolvenzantrag zu stellen. Erfolgt das nicht innerhalb dieser Zeit, gilt dies als Insolvenzverschleppung und das Unternehmen macht sich strafbar. Allerdings gibt es aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise eine Änderung in dieser Regelung. Unternehmen sind, solange sie nachweisbar wegen der Corona-Krise Insolvenz anmelden mussten, bis zum 30.09.2020 von der Insolvenzantragspflicht freigestellt. 

Unternehmen, die schon vor der Krise kurz vor der Insolvenz standen, müssen sich nach wie vor an die dreiwöchige Frist halten. 

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 3 und 5.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close