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Mediation

Was ist Mediation?

Mediation (lateinisch: Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige und neutrale Dritte (Mediatoren) die Konfliktparteien (Medianten) in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien entwickeln dabei eine gemeinsame, selbstbestimmte Vereinbarung, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Die Struktur des Mediationsverfahrens:

Unten dargestellt finden Sie die Struktur, die im Rahmen der Mediation durchlaufen wird.

  1. Rahmen für die Zusammenarbeit klären
  2. Erarbeitung der regelungsbedürftigen Themen
  3. Konfliktbearbeitung / Interessensklärung
  4. Entwicklung von Lösungen
  5. Abschließende Vereinbarung

Warum ein Mediationsverfahren?

Ausgangspunkt für die Mediation ist, ähnlich wie in den meisten Fällen bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes im klassischen Sinne, das Vorliegen eines Konfliktes. Im Unterschied zu einem klassischen Rechtsstreit, bieten sich in der Mediation folgende Besonderheiten:

Eigenverantwortung und Selbstbestimmung

Der Konflikt wird bei den Parteien belassen und nicht an Dritte abgegeben (Richter, Anwälte). Sie selbst bestimmen den Weg zur Lösung und sind für deren Inhalt verantwortlich.

Bedürfnisorientierte Lösung

Im Mittelpunkt steht nicht die Frage nach der Rechtslage, sondern das, um was es den Parteien tatsächlich in ihrem Konflikt geht und was ihnen zukünftig hinsichtlich der zu treffenden Regelung wichtig ist.

Freiwilligkeit

Die Mediation ist absolut freiwillig. Eine erfolgreiche Mediation hängt von der Mitarbeit der Parteien ab. Das Verfahren kann daher jederzeit von allen Parteien, auch dem Mediator, beendet werden.

Neutralität und Allparteilichkeit

Im Gegensatz zum Richter nimmt der Mediator den Parteien nicht die Entscheidung für die Lösung ihres Konfliktes ab. Es gilt der Grundsatz: „Wer das Problem hat, hat auch die Lösung“. Die Mediatoren werten daher den Konflikt nicht und geben den Parteien daher auch keine Lösungsvorschläge vor.

Die Mediatoren sind allparteilich, d.h. sie setzen sich für die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien gleichermaßen ein, so dass jede Partei im strukturierten Rahmen der Mediation ihre Sicht des Konflikts und mögliche Lösungsansätze einbringen kann.

Akzeptanz unterschiedlicher subjektiver Sichtweisen und Vorstellungen

In der Mediation geht es um gegenseitiges Verständnis der subjektiven Wahrheiten, die jedem Konflikt innewohnen. Es geht nicht darum, die andere Partei vom eigenen Standpunkt zu überzeugen, sondern um das gegenseitige Verstehen der Parteien. Durch dieses Verstehen der anderen Partei kann eine Verständigung, d.h. eine Lösung des Konflikts, leichter gelingen.

Daraus ergeben sich folgende Chancen für Sie im Mediationsverfahren:

Sie erhalten Klarheit, was die Parteien wirklich wollen

  • Sie erfahren mehr über die Beweggründe der anderen Partei
  • Sie können eine maßgeschneiderte Lösung finden
  • Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihre selbsterarbeitete Lösung dauerhaft akzeptieren ist deutlich größer, als wenn ein Dritter die Lösung für Sie erarbeitet oder Ihnen aufzwingt
  • Der Konflikt kann schnell und dauerhaft zu einem wirklichen Abschluss gebracht werden (kein langwieriger Rechtsstreit über mehrere Instanzen

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Wenn Sie sich für ein Mediationsverfahren interessieren und Sie uns mit der Durchführung einer Mediation beauftragen, werden wir gemeinsam in Sitzungen eine Lösung erarbeiten. Dazu kommen die Konfliktparteien zu uns in die Kanzlei. Sitzungen finden in der Regel in unserem geräumigem Besprechungszimmer statt. Im Bedarfsfall bieten wir auch auswärtige Mediationen an. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

In der ersten Sitzung wird zunächst geklärt, ob das Mediationsverfahren für die beteiligten Parteien geeignet ist und dem Verfahren zugestimmt wird. Abgeschlossen wird die erste Sitzung mit einer Vereinbarung, die beinhaltet, welche Grundregeln in der Mediation gelten sollen. 

Drei Aspekte sind dabei hervorzuheben, wenn Sie bei uns eine Mediation beginnen:

  • Genau wie bei der Beauftragung eines Anwalts sind wir auch als Mediatoren der Vertraulichkeit unterworfen, d.h. wir unterliegen der Schweigepflicht und geben Informationen, die Ihrerseits in den Konflikt einfließen, nicht an Dritte weiter.
  • Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass bei einer begonnenen Mediation und deren Scheitern keiner der beteiligten Parteien in dem Konflikt von LUTZ Rechtsanwälte anwaltlich vertreten werden kann, auch wenn die Parteien einer Vertretung zustimmen würden.
  • Es findet durch die Mediatoren von LUTZ Rechtsanwälte keinerlei anwaltliche Beratung innerhalb und außerhalb der Mediation gegenüber den beteiligten Parteien statt. Rechtliche Fragestellungen, die vorab oder während der Mediation entstehen, müssen von den Parteien durch externe rechtliche Berater geklärt werden. Auch wenn die Mediatoren von LUTZ Rechtsanwälte Anwälte sind, findet im Rahmen der Mediation keinerlei rechtliche Beratung oder Einschätzung der Sach- und Rechtslage des Konfliktes statt. Eine solche würde die Neutralität und die Allparteilichkeit der Mediatoren gefährden und ist darüber hinaus nicht Bestandteil der Mediation.

Sie sind interessiert?

Dann sprechen Sie uns an. Im Idealfall informieren Sie alle Konfliktparteien vor der Kontaktaufnahme mit der Kanzlei, dass Sie gerne eine Mediation durchführen wollen und/oder klären im Voraus mögliche gemeinsame Termine für ein erstes Gespräch ab. Bei einer Anfrage via Email erbitten Sie die Erlaubnis, die Emailadressen der zu beteiligten Parteien zu verwenden und setzen die Parteien bei der Anfrage in cc. Dies dient der Transparenz des Verfahrens und ist für unsere Neutralität wichtig. 

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.

Ihr Mediatorenteam von LUTZ Rechtsanwälte

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