Jetzt beraten lassen

Wir legen große Aufmerksamkeit auf qualitative Arbeit, wobei die Ausrichtung am Mandantenziel immer im Vordergrund steht.

Wir bieten Ihnen kompetente rechtliche Unterstützung im Bereich des Erbrechts.

Persönliche Zuverlässigkeit und Kompetenz sind für uns zentrale Säulen.

Rufen Sie jetzt an oder nutzen Sie das Kontaktformular!

0711 205 296 642

Nachlass

Nachlassinsolvenz

Genauso wie Privatpersonen und Unternehmen kann auch ein Nachlass durch bestehende Verbindlichkeiten und Schulden in eine finanzielle Schieflage geraten.

Wenn also ein Nachlass nach § 19 InsO (Insolvenzordnung) überschuldet oder nach § 17 InsO zahlungsunfähig ist, muss der Erbe einen Insolvenzantrag stellen (§ 1980 BGB), wenn er von der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit erfährt. Kommt er dem nicht nach, macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig.

Zweck der Nachlassinsolvenz

Die Nachlassinsolvenz dient dazu, den Nachlass vom Eigenvermögen des Erben zu trennen. Durch diese Separation haftet der Erbe nur noch mit dem Nachlass für Schulden des Erblassers (§ 1975 BGB). Zudem wird mit der Nachlassinsolvenz  sichergestellt, dass mit Insolvenzmasse ausschließlich Forderungen der Nachlassgläubiger befriedigt werden (§ 325 InsO). Dabei hat bei einem Insolvenzverfahren die gleichmäßige Verteilung der Vermögenswerte oberste Priorität.

Nachlassinsolvenz

Sie haben Fragen zur Nachlassinsolvenz und zum Insolvenzverfahren? Kontaktieren Sie uns. Unsere Fachanwälte für Erbrecht in Stuttgart stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Nachlasspflegschaft

Im deutschen Erbrecht ist der Übergang von Rechten und Pflichten vom Erblasser auf den Erben bestens geregelt. Aber was passiert, wenn der Erbe unbekannt ist? Er gar nichts von der Erbschaft erfahren hat oder er sich nicht um den Nachlass kümmern will?

Dann tritt das Nachlassgericht auf den Plan. Es ordent eine Nachlasspflegschaft an und setzt einen Nachlasspfleger ein, wenn der Erbe unbekannt ist oder ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass besteht (§ 1960 BGB). Je nach Bedarf weist das Gericht dem Nachlasspfleger entsprechende Aufgaben zu. Die reichen von der Ermittlung des Erben bis zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.

Nachlasspflegschaft

Gern informieren unsere Rechtsanwälte für Erbrecht Sie genauer über über die Nachlasspflegschaft.

Nachlassverwaltung

Nicht immer ist eine Erbschaft einfach abzuwickeln und so ist der Wunsch der Erben, jemanden zu haben, der sich um alle Angelegenheiten kümmert, nur allzu verständlich. Ein Testamentvollstrecker hat weit reichende Befugnisse und kann diese Aufgaben übernehmen. Der Haken ist, dass der Erblasser eine Testamentvollstreckung in seinem Testament oder Erbvertrag angeordnet haben muss – im Nachhinein ist es für den Erben schwierig,  stellvertretend für den Erblasser, einen Testamentvollstrecker zu benennen.

Gericht setzt Nachlassverwalter ein

Wer seine Hoffnung auf einen Nachlassverwalter als Betreuer bei der Abwicklung der Erbschaft setzt, wird enttäuscht. Denn wer als Nachlassverwalter eingesetzt wird, bestimmt das Gesetz. Das Nachlassgericht ordnet eine Nachlassverwaltung dann an, wenn die Nachlassschulden womöglich höher sind als die Erbmasse und so die Befriedigung der Nachlassgläubiger gefährdet ist. Nur in diesem Fall übernimmt der Nachlassverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass und sorgt für eine gleichmäßige Befriedigung der Nachlassgläubiger.

Vorteile der Nachlassverwaltung

Hat der Erbe die Erbschaft erst einmal angenommen, haftet er laut Gesetz für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten – auch mit seinem Privatvermögen. Beantragt er eine Nachlassverwaltung, beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf den Nachlass (§ 1975 BGB). Das Privatvermögen des Erben bleibt unangetastet.

Nachlassverwaltung

Sie möchten mehr über die Nachlassverwaltung und deren Beantragung erfahren? Wenden Sie sich einfach an unsere Fachanwälte für Erbrecht.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 1 und 2.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close