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Der neue Bußgeldkatalog - ab 9.11.2021 gültig

Verkehrssünder aufgepasst!

Nach langen Diskussionen zwischen Bund und Ländern ist es jetzt offiziell: Der neue und um einiges strengere Bußgeldkatalog ist da.

Hier finden Sie alle Themenbereiche, bei denen sich Bußgelder verändert oder neue Bußgelder hinzugekommen sind.

 

Rasen, Falschparken und zahlreiche weitere Ordnungswidrigkeiten werden um einiges teurer.
Ab dem 9.11.2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. In vielen Fällen haben sich die Bußgelder verdoppelt. Zudem drohen jetzt je nach Vergehen auch schon früher Punkte in Flensburg - lediglich bei den Fahrverboten bringt der neue Bußgeldkatalog kaum Veränderungen mit sich.

Sie wollen gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten!

Für diese Ordnungswidrigkeiten gibt es neue Bußgelder:

Neue Bußgelder: Rettungsgasse

Alte Bußgelder: Gültig bis 8. November 2021
Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Bei stockendem Verkehr auf Autobahn keine Rettungsgasse gebildet 200 € 2 1 Monat
... und andere behindert 240 € 2 1 Monat
... und andere gefährdet 280 € 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn nicht sofort den Weg frei gemacht 240 € 2 1 Monat
... und andere gefährdet 280 € 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Außerorts unberechtigt eine Rettungsgasse genutzt 240 € 2 1 Monat
... und andere behindert 280 € 2 1 Monat
... und andere gefährdet 300 € 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat

Neue Bußgelder: Durchfahrtsverbot

Alte Bußgelder: Gültig bis 8. November 2021
Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Parken in Bereichen mit Durchfahrtsverbot 30 € - -
... und andere behindert 35 € - -
... über 3 Stunden 35 € - -
Durchfahrtsverbote für Fahrzeuglänge, Breite oder Gewicht missachtet 40 € - -
Durchfahrtsverbot für Motorräder missachtet 50 € - -
Durchfahrtsverbot für Pkw, Anhänger, Busse oder Wohnmobile missachtet 55 € - -
Durchfahrtsverbot für Fahrräder missachtet 25 € - -
... und andere behindert 30 € - -
... und andere gefährdet 35 € - -
... mit Sachbeschädigung 40 € - -
Durchfahrtsverbot für Lkw / Kfz über 3,5 t missachtet 100 € - -

Neue Bußgelder: Umweltverstöße

Alte Bußgelder: Gültig bis 8. November 2021
Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Unberechtigt in Umweltzone gefahren 100 € - -
Unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung 100 € - -
Belästigung durch unnötiges hin- und herfahren innerorts 100 € - -

Neue Bußgelder: Sorgfaltspflicht

Alte Bußgelder: Gültig bis 8. November 2021
Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 40 € - -
... mit Sachbeschädigung 50 € - -

Neue Bußgelder: Fahrrad und E-Scooter

Alte Bußgelder: Gültig bis 8. November 2021
Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Unberechtigt Rad- oder Gehweg mit E-Scooter/Fahrrad befahren 55 € - -
... und andere behindert 70 € - -
... und andere gefährdet 80 € - -
... und Unfall verursacht 100 € - -

Lassen Sie sich beraten

Auch scheinbar richtige Bußgeldbescheide  enthalten häufig Fehler - gegen solche Bußgeldbescheide können Sie sehr einfach rechtlich vorgehen.

Es müssen, bei einem Verstoßes gegen die StVO, erst hinreichende Beweise vorliegen. Ohne diese kann Sie niemand belangen. Bleiben Sie stets ruhig, wenn Sie von Ordnungshütern oder der Polizei befragt werden. Es besteht keine Pflicht, Fragen der Behörden zu beantworten und Sie können zu dem Sachverhalt schweigen. Das ist Ihr Recht und kann später auch nicht gegen Sie eingesetzt werden. 

Zu häufig werden anfechtbare Bußgeldbescheide aus Angst akzeptiert. Konsultieren Sie stattdessen unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte. Wir beraten Sie gerne und erörtern mit Ihnen, wie Sie am besten gegen angedrohte Bußgelder oder Strafen vorgehen können. 

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