Ansprüche gegen Wirecard im Insolvenzverfahren anmelden
Das Insolvenzverfahren betreffend der Vermögenswerte der Wirecard AG wurde am 25. August 2020 vom Amtsgericht München gestartet. Geschädigte Wirecard-Investoren haben nach wie vor die Chance, Ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden.
Die plötzliche Insolvenz der Wirecard AG verursachte für zahlreiche Anleger einen erheblichen Schaden. Dass Wirecard nun auf einmal die Zahlungsunfähigkeit bekannt gab, war für die meisten von ihnen vollkommen überraschend. Denn: Das Unternehmen manipulierte über Jahre seine Bilanzen und verschleierte nach außen hin, wie es tatsächlich um seine Finanzen stand. Als dies publik wurde, fiel der Aktienkurs von Wirecard rasant - für einen Großteil der Anleger bedeutete dies einen Totalverlust ihrer Investition. Doch es ist noch nicht alles verloren. Wer im Rahmen des Betrugsskandals Geld verloren hat, kann Schadensersatz verlangen und diese Ansprüche u.a. im laufenden Insolvenzverfahren anmelden.
Die ursprüngliche Frist für die Anmeldung bis zum 26.10.2020 ist nicht endgültig - auch nach diesem Zeitpunkt können sich Anleger noch am Verfahren beteiligen, um Schadensersatz von den Verantwortlichen zu verlangen.
Ob Wirecard selbst für den gesamten Schaden eines Großteils der Investoren aufkommen kann, ist fraglich. Allerdings könnten zumindest Teile der Insolvenzmasse dazu genutzt werden, am Verfahren beteiligte Anleger zu entschädigen.
Mittlerweile gibt es allerdings auch sinnvolle Alternativen zum Insolvenzverfahren, um im Wirecard-Skandal sein Geld zurück zu verlangen. Anleger können nicht nur gegen Wirecard sondern auch gegen Ernst & Young (EY) klagen. Die Chancen stehen gut, von Wirecards Wirtschaftsprüfer EY Schadensersatz zu erhalten, da das Unternehmen die gefälschten Bilanzen Jahr für Jahr akzeptierte, ohne die Öffentlichkeit auf Wirecards Manipulationen aufmerksam zu machen.