Bevorstehende Aufspaltung von EY? Was Wirecard-Anleger jetzt beachten sollten.
Berichten zufolge plant Ernst & Young (EY) nun eine Aufspaltung seiner Geschäftsbereiche für Wirtschaftsprüfung, sowie Management-, Steuer- und Rechtsberatung. EY selbst hat diese Pläne jedoch noch nicht offiziell bestätigt.
Als Abschlussprüfer der Wirecard AG hatte EY wiederholt dessen Geschäftsberichte geprüft und abgesegnet. Hinterher stellte sich heraus, dass - wie mittlerweile auch das LG München bestätigte - Wirecard seine Bilanzen in großem Ausmaß gefälscht hatte.
Die neuen Entwicklungen um eine Umstrukturierung bei EY könnten darauf hindeuten, dass das Unternehmen bereits strategische Schritte einleitet, um sich der Mitverantwortung für den Wirecard-Skandal zu entziehen.
Diese Entwicklung ist für Anleger, die durch den Wirecard-Skandal überproportionale Verluste gemacht haben, von Relevanz, da EY versuchen könnte, durch die Aufspaltungen der verschiedenen Abteilungen den Weg für Schadensersatzklagen zu erschweren.
Sollte EY tatsächlich eine Umstrukturierung mit dem Ziel der besseren Verteidigung gegen Schadensersatzklagen planen, zeigt diese Entwicklung, wie wichtig es für betroffene Anleger ist, rasch zu handeln und zeitliche Vorteile zu nutzen. Wer weder selbst die Klage erhebt, noch sich der "Sammelklage" - dem Kapitalanleger-Musterverfahren - anschließt, dem droht die Verjährung seiner Ansprüche. Wer am Kapitalanleger-Musterverfahren teilnimmt, ist jedoch ebenfalls zu einer Einzelklage nach Abschluss des Verfahrens gezwungen, da dieses lediglich allgemeine Aspekte des Wirecard-EY-Skandals aufarbeitet. Die Teilnahme schützt allerdings vor der Verjährung.
Sollten Sie durch die Manipulationen Wirecards und der nachlässigen Prüfung seitens EY einen Schaden erlitten haben, bietet sich Ihnen jetzt die Chance Klage zu erheben, um bei den Verantwortlichen Ihr Recht einzufordern und Ihr verlorenes Geld zurück zu verlangen.