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EY stoppt Aufspaltung - verbesserte Aussichten für Anleger

EY steht nach wie vor stark in der Kritik aufgrund der jahrelang fälschlicherweise bestätigten Wirecard-Geschäftsberichte. Im Zuge dieses Skandals kündigte EY vor einiger Zeit Pläne an, seine Geschäftsbereiche für Beratung und Wirtschaftsprüfung voneinander zu trennen. Dahinter wurde auch eine Strategie vermutet, um mit den gehäuften Schadensersatzklagen gegen den Konzern umzugehen. Eine Aufspaltung hätte den Weg zum Schadensersatz für betroffene Wirecard-Anleger voraussichtlich erschwert. Durch eine Abkapselung seiner profitableren Geschäftsbereiche hätte das Unternehmen das Potential für zu erstreitende Entschädigungen womöglich stark verringert.

Nun gab der Konzern allerdings bekannt, die Aufspaltung unter dem Titel "Project Everest" nicht mehr weiterzuverfolgen. Obwohl die Pläne im deutschen Raum große Zustimmung fanden, gab es offenbar erhebliche Differenzen zwischen den globalen Ablegern von EY. Berichten zufolge stellte sich vor allem der US-amerikanische Ableger den Aufspaltungsplänen entgegen.

Für Wirecard-Anleger sind dies durchaus gute Nachrichten. EY bleibt so nach wie vor der vielversprechendste Anspruchsgegner für alle, die im Zuge der plötzlichen Wirecard-Insolvenz ihr Geld verloren haben.

Schützen Sie sich vor der Verjährung

Wer im Wirecard-Skandal auf Entschädigung hofft, sollte dennoch zeitig handeln. Eine Anmeldung zum derzeit laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Wirecard und EY ist noch bis 18. September 2023 möglich.

Die Anmeldung schützt u.A. vor der Verjährung von Schadensersatzansprüchen, welche anderweitig zum 31.12.2023 eintritt.
Melden Sie jetzt Ihre Ansprüche an!

APAS erhält brisante Daten in Prozess gegen EY

Währenddessen setzt sich der Rechtsstreit zwischen EY und der Abschlussprüferaufsichtsstellte (APAS) weiter fort. Die Prüferaufsicht erstritt zuletzt erfolgreich eine Rekordstrafe gegen EY: Für ganze zwei Jahre soll der Konzern keine neuen Prüfungsmandate von Unternehmen des öffentlichen Interesses annehmen dürfen. Die Prüferaufsicht machte im Zuge des Verfahrens auf schwerwiegende Pflichtverletzungen des Konzerns aufmerksam. EY wartet aktuell noch auf die amtlichen Bescheide der APAS. Erst nach deren Erhalt kann das Unternehmen entscheiden, ob es die Rekordstrafe akzeptieren oder Widerspruch einlegen will.

Im Zuge des Verfahrens erhielt die APAS nun Zugriff auf diverse Akten, welche Informationen zu EY's Vorgehen bei der Wirtschaftsprüfung von Wirecard beleuchten. Anfragen des Wirecard-Insolvenzverwalters auf Einsicht in die vorliegenden Informationen lehnte die APAS bislang ab. Offenbar sind die Informationen aus den äußerst umfangreichen Akten so brisant, dass die Befürchtung besteht, eine Bekanntmachung der Informationen könnte das laufende Verfahren gegen EY gefährden.

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