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Klagewelle trifft auf EY

Wirecards ehemaliger Wirtschaftsprüfer EY sieht sich derzeit mit einer Klagewelle konfrontiert. Immer mehr Klagen treffen auf den Konzern, welcher schon im Jahr 2014 von Unregelmäßigkeiten bei Wirecard wusste, die Öffentlichkeit jedoch erst viel später über die Missstände auklärte. Unter anderem durch diese Nachlässigkeit entstand Anlegern ein gesammelter Schaden von ca. 20 Milliarden Euro. Bereits jetzt sind dem Landgericht München über 1100 Schadensersatzklagen gegen den Konzern eingegangen. Zeitgleich läuft das Kapitalanleger-Musterverfahren - eine Art Sammelklage gegen EY und Wirecard. Auch Wirecards Ex-Vorstand Markus Braun und weitere verantwortliche Manager stehen derzeit wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht.

Unter anderem um mit diesen Klagen umzugehen, plant EY aktuellen Berichten zufolge eine Aufspaltung seiner Geschäftsbereiche. Unter dem Namen "Projekt Everest" will der Konzern sein Wirtschaftsprüfungsgeschäft von der Unternehmensberatung abtrennen. Offiziell gibt EY bekannt, die Aufspaltung zu verfolgen, um mehr Aufträge annehmen zu können. Denn das Unternehmen darf unter jetzigen Umständen dieselben Kunden nicht gleichzeitig prüfen und unternehmerisch beraten.

Folgen für Anleger

Die EY-Führung stimmt voraussichtlich im April 2023 zu den Abspaltungsplänen ab. Eine Aufspaltung von EY könnte aber auch negative Konsequenzen für geschädigte Wirecard-Anleger mit sich ziehen: Zwar haftet ein abgespaltener Ableger des Unternehmens noch weitere 5 Jahre nach der Trennung, das Kapitalanleger-Musterverfahren könnte allerdings durchaus noch länger andauern.

Alternativ bietet sich Anlegern dafür der Weg über die Einzelklage. Diese ermöglicht es, Schadensersatzansprüche auch gegenüber zukünftig abgespaltenen EY-Unternehmen geltend zu machen.

Eine grundsätzliche Voraussetzung für Schadensersatz besteht darin, dass EY in seinem Umgang mit Wirecard Berufspflichten verletzt haben muss. Da EY schon sehr früh von diversen Problematiken bei Wirecard Kenntnis hatte und nicht auf diese aufmerksam machte, gehen Experten bereits jetzt von schweren Verletzungen der Pflichten eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens aus.

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