Letzte Chance: Ansprüche gegen Wirecard und EY verjährungshemmend anmelden
Das Bayerische Oberlandesgericht hat einen Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMug-Verfahren) bestimmt. Anleger, die Ansprüche aus Kapitalanlagen geltend machen möchten, haben nun die Möglichkeit, sich bis zum Ende der Frist für das Verfahren anzumelden.
Wichtig: Die Frist zur Anmeldung läuft am 18. September 2023 ab.
Eine Anmeldung sollte möglichst vor diesem Datum erfolgen, da in den meisten Fällen zusätzliche Zeit zur Vorbereitung und Bearbeitung nötig ist. Die Anmeldung muss durch einen Anwalt erfolgen - eine selbstständige Anmeldung bewirkt keine automatische Verjährungshemmung und bringt somit keine Vorteile für Kläger.
Entscheidungen, die im Rahmen des KapMug-Verfahrens getroffen werden, sind rechtlich bindend. Diese Entscheidungen können im Erfolgsfall von Klägern genutzt werden, um ihr Recht einzufordern, ohne dabei ein eigenes Prozessrisiko tragen zu müssen. Die Anmeldung im KapMug-Verfahren bietet eine kostengünstige Chance im Vergleich zur Einzelklage. Das Kostenrisiko wird etwa um das 10-fache verringert, was besonders für Einzelanleger attraktiv ist.
Bedingungen für die Anmeldung: Im Rahmen der Anmeldung sind zunächst einige wichtige Umstände zu prüfen. So muss bspw. ermittelt werden, ob die Ansprüche gültig und noch nicht verjährt sind und ob der eigene Fall ausreichend ähnlich zu dem im Musterverfahren behandelten Fall ist. Diese Fragen sollte ein Rechtsanwalt klären.
Gerne stehen wir Ihnen in der Kanzlei Rechtsanwälte zur Seite, um Ihre Ansprüche fristgerecht anzumelden und einer möglichen Verjährung entgegenzuwirken. Unsere Experten prüfen individuelle Fälle und übernehmen die alle Formalitäten der Anmeldung für das KapMug-Verfahren für Sie.