Massenklage gegen die BaFin: Wirecard-Anleger fordern Schadensersatz
Dem Landgericht Frankfurt steht eine Massenklage ins Haus. Denn die Zahl der Wirecard Anleger, die jetzt auf eine Entschädigung pochen, wächst beständig. Die Klagen richten sich unter anderem gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach Ansicht der Kläger musste man nicht zuletzt durch die Nachlässigkeit der BaFin große Verluste erleiden. Auf die Finanzprüfer könnten in Zukunft über 20.000 Klagen zukommen, so der Präsident des Landgerichtes Frankfurt.
Die BaFin sieht sich zum Einen mit Vorwürfen bzgl. ihrer Unzulänglichkeiten bei der Prüfung und Kontrolle der Wirecard-Finanzen konfrontiert. Zusätzlich - so die Kläger - habe die BaFin ihre Funde zu den problematischen Umständen im Wirecard Konzern nicht ausreichend publik gemacht.
Kläger berufen sich unter anderem auf §839 BGB:
"(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Bisher waren dementsprechende Klagen gegen die BaFin allerdings noch nicht von Erfolg gekrönt. Denn weiter im Gesetzbuch ist vermerkt, dass wenn ein Beamter hier nur fahrlässig, nicht aber vorsätzlich gehandelt hat, der Anspruch auf Schadensersatz nur dann weiterbesteht, wenn die Entschädigung nicht auf andere Weise - bspw. von Wirecard selbst - erfolgen kann.
Dass BaFin Mitarbeiter auch selbst mit Wirecard-Aktien gehandelt haben ist bereits bekannt. Ob deswegen in Bezug auf die unzulängliche Prüfung und die mangelnde Veröffentlichung von Informationen allerdings vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt wurde ist allerdings noch unklar. Das zuständige Gericht muss hier trotz der Menge und Ähnlichkeit der Klagen jeden Fall einzeln prüfen und auswerten.
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