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Musterverfahren gegen EY in vollem Gange

Die Sammelklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Obersten Landesgericht Bayern ist mittlerweile in vollem Gange. Es sollen zentrale Fragen rund um die Verwicklung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Ernst & Young (EY) in den Wirecard Skandal geklärt werden.

EY war für die Abschlussprüfung des mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard verantwortlich und geriet nach Bekanntwerden von Bilanzmanipulationen und Unregelmäßigkeiten in die Kritik. Der Skandal führte zu erheblichen finanziellen Verlusten für Anleger, die aufgrund der fehlerhaften Prüfungs- und Berichterstattung von EY in Wirecard investiert hatten.

Laufende Klagen gegen EY sind während des Musterverfahrens vorerst pausiert. Vor dem Obersten Landesgericht in Bayern sollen zunächst die zentralen Schuldfragen des Skandals geklärt werden. Die Ergebnisse des Musterverfahrens bestimmen auch den Verlauf der bestehenden und noch kommenden Klagen.

Es besteht ein Verdacht auf bewusstes also vorsätzliches Handeln bei EY's fälschlichem Testat der Wirecard Bilanzen. Denn: EY forderte bspw. keine originalen Belege bzgl. verschiedener Treuhandkonten für Drittpartner-Geschäfte. Ob EY hier tatsächlich vorsätzlich handelte und von den erheblichen Problemen bei Wirecard wusste - was sich maßgeblich auf Schadensersatzansprüche gegenüber des Unternehmens auswirken würde - soll das Oberste Landesgericht in München nun klären.

Geschädigte Anleger haben die Möglichkeit, Ihre Ansprüche im Musterverfahren anzumelden und sich so vor der Verjährung schützen.

Weitere Vorteile des Musterverfahrens sind, dass es auch Kleinanlegern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit bietet, von den rechtlichen Ergebnissen zu profitieren und eine Entschädigung zu erhalten.

Unser Team aus erfahrenen Anwälten hat sich auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen spezialisiert, um Anlegern, die durch Fehlverhalten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmen geschädigt wurden, zu ihrem Recht zu verhelfen. Im aktuellen Musterverfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) setzen wir uns mit größtem Engagement für die Interessen unserer Mandanten ein, die durch die fehlerhafte Prüfung und Berichterstattung von EY geschädigt wurden.

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