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Musterverfahren gegen Wirecard geht in die Startlöcher

Der Vorwurf: Wirecard und EY sollen gegen Ihre Publizitätspflichten verstoßen haben - ein folgenschweres Handeln, durch das zahlreichen Anlegern ein erheblicher Schaden entstanden ist.

Das Landgericht München leitet nun ein Kapitalanleger Musterverfahren (KapMuG) in die Wege. Sinn und Zweck des Musterverfahrens ist es, verschiedene Klagen gegen Wirecard und Ernst & Young zusammenzufassen um einmalig die Fragen zu klären, die für all jene und auch zukünftige Einzelklagen entscheidend sind.

Für das Oberlandesgericht Bayern gilt es nun herauszufinden, ob die Pflichtverletzungen von Finanzprüfer EY so weit gingen, dass das Unternehmen Wirecard-Investoren einen Schadensersatz zahlen muss. Darüberhinaus geht es in dem Verfahren auch darum, inwieweit Ansprüche gegenüber Markus Braun bestehen, dem ehemaligen CEO der Wirecard AG, welcher ebenfalls direkt an dem Finanzskandal beteiligt war.

Unter anderem soll das KapMuG Verfahren folgende Fragen klären:

  • Besteht Schadensersatzpflicht für EY?
  • In welchem Maße hat Markus Braun Wirecards finanzielle Situation falsch dargestellt?
  • Inwieweit wurden Geschäftsberichte gefälscht?
  • Wusste Wirecard bereits 2015, dass die angeblich auf Treuhandkonten vorhandenen Gelder nicht existieren?
  • Können Wirecard-Anleger Schadensersatz für ihre Verluste verlangen?

Klagen gegen EY bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt

Bisherige Einzelklagen gegen Wirecards CEO Markus Braun oder Ernst & Young müssen derzeit warten, bis das Landgericht München die fundamentalen Fragen des Wirecard EY Skandals aufgearbeitet hat. Aus dem KapMuG entsteht letztendlich ein sog. Musterentscheid, welcher die Ergebnisse des Musterverfahrens festhält. Diese Entscheidungen sind rechtlich bindend und stellen ein wichtiges Fundament für das weitere rechtliche Vorgehen insbesondere gegen EY dar.

Denn: Wer einen Schadensersatz von EY verlangen möchte muss nicht nur die Pflichtverletzung seitens EY beweisen - diese klärt nun das KapMuG - sondern muss auch den eigenen Schaden belegen. Hierzu muss jeder Wirecard-Anleger nach wie vor selbst die Klage einleiten.

Anmeldung zum KapMuG hemmt Verjährung

Um einen Schadensersatz zu erhalten, müssen Wirecard Anleger früher oder später selbst Klage erheben, daran führt auch durch das oft als Sammelklage bezeichnete Kapitalanleger-Musterverfahren kein Weg vorbei. Allerdings bietet das Verfahren eine wichtige Chance: Wer seine Ansprüche schon jetzt im Rahmen des KapMuG-Verfahrens anmeldet, schiebt die Verjährung seiner Ansprüche um die Dauer des Verfahrens nach hinten. Wer abwartet, verliert wertvolle Zeit (Die geschätzte Dauer des KapMuG Verfahrens liegt bei mind. 5 Jahren).

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