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Prozesse gegen Wirecard und EY schreiten voran

Die rechtliche Aufarbeitung des folgenreichen Betrugsskandals um den Finanzdienstleister Wirecard und dessen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) nimmt im Dezember 2022 deutlich Fahrt auf.

Bereits am 8. Dezember muss der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun vor dem Landgericht München Rede und Antwort stehen. Braun wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug angeklagt. Schon 2020 wurde bekannt, dass ein angeblich auf Treuhänderkonten liegender Betrag in Höhe von ca. 2 Milliarden Euro schlichtweg nicht existierte.

Währenddessen muss sich auch EY, das Unternehmen welches Wirecards gefälschte Geschäftsberichte wiederholt absegnete, vor Gericht rechtfertigen. Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAS) führt bereits ein Gerichtsverfahren gegen den Konzern, welches die Frage beantworten soll, inwieweit EY seine Pflichten als Wirtschaftsprüfer bei der Überprüfung der Wirecard AG verletzt hat. Zusätzlich geht es darum, ob und wie hoch das Unternehmen für etwaige Pflichtverletzungen sanktioniert wird. Ursprünglich waren die ersten Ergebnisse bereits im Dezember diesen Jahres erwartet. Nun stellt sich heraus, dass es wohl noch bis März 2023 dauern wird, bis die amtlichen Bescheide bei EY und den einzelnen Verantwortlichen eingehen.

Das Verfahren gegen EY gehört zu den bedeutendsten, mit dem die APAS sich bislang befassen musste.

Für Wirecard-Anleger, die im Rahmen des Skandals ihr Geld verloren haben, sind die Ergebnisse der APAS-Untersuchungen von großer Bedeutung. Denn: EY gilt für sie aktuell als Hauptanspruchsgegner für Schadensersatzklagen. Selbstverständlich halten wir Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden. Sie sind Wirecard-Anleger und haben Fragen zum Thema Schadensersatz? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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