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Schadensersatz von EY: Diese Möglichkeiten gibt es

Unzählige Wirecard-Investoren verloren mit dem Bekanntwerden des weitreichenden Betrugs im Unternehmen ihr Geld. Viele fordern jetzt einen Schadensersatz von den Verantwortlichen.

Seit der Insolvenz der Wirecard AG rückt nun auch dessen Wirtschaftsprüfer EY immer mehr in den Fokus der Kläger. Als weitaus zahlungsfähigeres Unternehmen ist der Wirtschaftsprüfer wohl das geeignetere Ziel für alle, die durch den Wirtschaftsskandal um Wirecard Geld verloren haben - nicht zuletzt, da Ernst & Young direkt in den Skandal verwickelt sind. Über Jahre testierte EY als Abschlussprüfer die teils irreführenden, teils gefälschten Geschäftsberichte der Wirecard AG, ohne die zahlreichen Auffälligkeiten publik zu machen.

Wirecard-Aktionäre haben neben der individuellen Klage jetzt bereits zwei weitere Möglichkeiten, gegen EY vorzugehen.

DSW Stiftung setzt auf Vergleich mit EY Global

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eröffnet Anlegern nun eine neue Chance, Schadensersatz zu erhalten. Eine neue Stiftung soll EY zu einem Vergleichsangebot mit den Investoren bewegen. Die Strategie: Anstatt EY Deutschland nimmt sich die Stiftung der DSW EY Global zum Ziel. Als wiederum zahlungsfähigeres Unternehmen ist es dem internationalen Konzern eher möglich, Wirecard-Anlegern eine angemessene Entschädigung zu liefern. Dieses Vorgehen wird dadurch machbar, dass die Stiftung in Holland gegründet wurde. So erreicht die DSW rechtliche Freiheiten, die nach deutschem Recht nicht vorhanden wären.

KapMuG Verfahren

Weiter steht Anlegern auch das vom LG München eingeleitete Musterverfahren, basierend auf dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zur Option. Hier werden bisherige Klagen gebündelt, um einen Musterfall herauszusuchen, anhand dessen die Richter anschließend die zentralen Fragen des Skandals um EY und Wirecard klären. Der Vorteil hier ist, dass für Kläger ein verhältnismäßig geringes Kostenrisiko besteht. Zudem wirkt sich die Anmeldung zum Musterverfahren auf die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche aus - für Teilnehmer beginnt die Verjährungsfrist erst nach Ende des KapMuG Verfahrens zu laufen. Allerdings hat das Musterverfahren auch Nachteile. Einzelklagen werden vermutlich während des laufenden Verfahrens ausgesetzt. Die Dauer des Musterverfahrens wird auf mindestens 5 Jahre geschätzt.

Welche Strategie ist die richtige?

Derzeit hat jede der genannten Optionen ihre eigenen Vor- und Nachteile. Aufgrund der unterschiedlichen Sachlagen und Präferenzen ist es im Einzelfall zu prüfen, welche Vorgehensweise sich am besten eignet.

Achtung: Wer selbstständig gegen EY klagt oder am KapMuG Verfahren teilnimmt, ist von der DSW Stiftung ausgeschlossen.

Sie sind Anleger und haben im Zuge des Wirecard-Skandals Geld verloren? Sprechen Sie uns an. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie.

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