So können Wirecard-Anleger ihre Verluste mindern
Wirecard - ehemals ein Vorzeigeunternehmen im deutschen FinTech Bereich, meldete 2020 Insolvenz an und verschwand mit Milliarden von Anlegergeldern. Es hatte sich herausgestellt, dass Wirecard bei diversen Abschlussberichten seine Bilanzen gefälscht hatte. Anlegerinnen und Anleger, die an das Unternehmen geglaubt und Wirecard-Aktien gekauft hatten, erlitten durch diesen Skandal oft einen Totalverlust ihrer Investitionen. Auch wenn die Wirecard AG selbst nicht mehr zahlungsfähig ist, besteht dennoch Hoffnung für Anleger, Entschädigungen für die Verluste zu erhalten.
So richtet sich der Fokus von Anlegern und Anwälten nun auf Wirecards Wirtschaftsprüfer Ernst & Young. EY hatte die teils augenscheinlich gefälschten Wirecard-Bilanzen jahrelang testiert. Für Anlegerinnen und Anleger, die in Wirecard investiert hatten oder noch immer Wertpapiere im Depot haben, stellt dies eine wichtige Chance dar, ihre Ansprüche geltend zu machen, bevor diese Ende 2023 verjähren.
Sammelklage - KapMug Verfahren
Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMug) bündelt in einem Schritt die Klagen vieler einzelner Anleger. Im Verfahren wird ein Musterfall behandelt, welcher dazu dient, die zentralen Rechts- und Schuldfragen des Skandals zu klären. Die Ergebnisse wirken sich maßgebend auf gleich geartete Fälle aus.
Vorteile des KapMug Verfahrens sind u.a. die einfache, kostengünstige Teilnahme. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Streitwert. Ein weiterer Vorteil: Die Teilnahme an dem Verfahren wirkt sich verjährungshemmend auf etwaige Ansprüche aus.
Die Anmeldefrist des KapMug Verfahrens läuft bis September 2023! Hier geht es zur Anmeldung.
Schadensersatz mittels DSW Stiftung
Alternativ besteht die Möglichkeit, sich an der von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ins Leben gerufenen Stiftung zu beteiligen. Es ist jedoch Eile geboten - bis spätestens zum 31. Mai 2023 haben interessierte Anleger Zeit, diese Strategie zu verfolgen. Die Anmeldung erfolgt über ein Onlineportal, auf das die DSW auf ihrer Website verweist.
Die Grundlage dieser Schadensersatz-Strategie bildet ebenfalls eine Sammelklage. Gleichzeitig arbeitet die DSW mit einer speziell eingerichteten niederländischen Stiftung, die eine kollektive Schadenersatzvereinbarung mit EY anstrebt. Der Ansatz bietet den Vorteil, dass er für Investoren zunächst kostenlos ist, da ein Prozessfinanzierer alle Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt. Allerdings müssen im Erfolgsfall 25% des erzielten Schadenersatzes an den Prozessfinanzierer abgetreten werden.
Sollte die Stiftung eine erfolgreiche Vereinbarung mit EY treffen, müssen sich registrierte Investoren lediglich auf die Überweisung ihrer Auszahlung vorbereiten. Doch auch ohne Einigung bleiben die Ansprüche noch rechtlich verfolgbar, informiert Marc Tüngler, Geschäftsführer der DSW.