Vorwürfe gegen EY im Wirecard Prozess
In den aktuell laufenden Verhandlungen gab der ehemalige Wirecard-Manager und Kronzeuge im Wirecard-Prozess Oliver Bellenhaus diverse belastende Informationen rund um die Täuschungen des Konzernes preis. Auch bzgl. der Mitschuld des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Ernst & Young am Wirecard-Skandal gehen derzeit neue Details aus dem Prozess hervor.
Bereits im Jahr 2018 machten Whistleblower auf rechtswidrige Geschäfte bei Wirecard aufmerksam, woraufhin dessen Geschäfte in Asien untersucht wurden. Das Ergebnis: Bei mehreren Verträgen handelte es sich um Fälschungen, die mit dem Ziel fabriziert wurden, die Bilanzen des Konzerns zu beschönigen.
Die Brisanz an den Aussagen von Ex-Wirecard Manager Bellenhaus entsteht vor allem aber durch den Vorwurf gegen EY: Die Wirtschaftsprüfer sollen von den Fälschungen gewusst haben. Richter Markus Födisch äußerte sich dazu wie folgt: "Man hätte an der Stelle auch anders reagieren können, dann wäre es schon anderthalb Jahre früher aufgeflogen.".
Die Anschuldigungen gegenüber EY häufen sich dementsprechend - wenn EY tatsächlich von den gefälschten Verträgen wusste und dies über Jahre duldete, stellt dies einen gravierenden Verstoß gegen die einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen auferlegten Pflichten dar, welcher Schäden für tausende von Anlegern verursachte.
In dieser Hinsicht ist es nicht verwunderlich, das EY bereits jetzt als der Hauptanspruchsgegner für Schadensersatzklagen im Wirecard-Skandal gilt. Betroffene sollten sich informieren - es eignen sich zudem verjährungshemmende Strategien wie die Teilnahme am Musterverfahren gegen Wirecard & EY. Gerne beraten wir Sie zu einem für Sie sinnvollen Vorgehen.
Währenddessen läuft der Prozess gegen den Ex Wirecard Vorstand Markus Braun und andere für den Skandal verantwortliche Manager weiter. Zu Beginn der Verhandlungen im Dezember 2022 hatte der Verteidiger von Braun gefordert, den Prozess auszusetzen. Nach Ansicht der Verteidiger hatten sie zahlreiche wichtige Dokumente zu Zeugenaussagen und weitere Akten erst viel zu spät erhalten. Wenige Wochen vor dem Verfahren sollen 44.000 neue Seiten bei den Verteidigern eingetroffen sein.
Das Landgericht München lehnte die Anträge jedoch allesamt ab. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Aussetzen des Prozesses waren nach Ansicht des Gerichtes nicht gegeben.