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Falsch beraten: Wirecard-Anleger erhält Schadensersatz von der Sparkasse

Neues Urteil im Wirecard-Skandal: Das Landgericht Chemnitz verurteilt die Sparkasse zu Schadensersatz wegen falscher Beratung zur Wirecard-Aktie. Das Urteil (Az. 6 O 598/21, noch nicht rechtskräftig) zeigt die Chancen von Anlegern, welche aufgrund einer Empfehlung ihrer Bank oder ähnlicher Berater, Wirecard Aktien gekauft und so ihr Geld verloren haben.

Im vorliegenden Fall ging es um ein Ehepaar, welches bzgl. des Aktienkaufes eine Beratung der Erzgebirgssparkasse in Anspruch nahm. In den Gesprächen empfahl dessen Anlageberater den Kauf von Wirecard-Aktien - im Genaueren sog. Deep-Express-Zertifikaten, die die Landesbank Baden-Württemberg zum Verkauf anbot. Der zuständige Berater ging hier jedoch nicht auf die Negativschlagzeilen ein, die Wirecard bereits zu diesem Zeitpunkt machte. Zwischen März 2019 und Januar 2020 kaufte das Ehepaar auf die Empfehlung hin entsprechende Zertifikate.

Kurz darauf wird bekannt, dass Wirecard offensichtlich über einen längeren Zeitraum seine Bilanzen manipuliert hatte - die Wirecard AG meldet Insolvenz an und der Kurs der Wirecard Aktie bricht gänzlich ein. Für viele Anleger kommt es zum Totalverlust der Investition. Den Klägern im betreffenden Fall entstand ein Schaden in Höhe von mehr als 43.000 Euro.

Dies veranlasste das Ehepaar, rechtliche Schritte einzuleiten und wegen falscher Anlageberatung Klage gegen die Sparkasse zu erheben.

Schon im Januar 2019 berichteten mehrere Zeitungen über die Unstimmigkeiten bei Wirecard. Der Berater ignorierte diese Warnsignale und verließ sich wiederum auf die Meinung von Analysten der Landesbank Baden-Württemberg. Nach Ansicht des LG Chemnitz verstieß der zuständige Anlageberater durch dieses Handeln gegen seine Beratungspflichten. Zu diesen gehört u.a., relevante Publikationen in der Presse zu beobachten und wichtige Informationen - wie hier im Fall um Wirecard - bei der Beratung nicht außer Acht zu lassen.

Aufgrund dieser Umstände entschied das Gericht für das klagende Ehepaar - die Sparkasse muss Schadensersatz in Höhe von 43.000 Euro zahlen.

Chance: Schadensersatz von Beratern

Wenn zum Zeitpunkt der Beratung bereits ausreichend Informationen zu den Unstimmigkeiten innerhalb der Wirecard AG öffentlich waren und auf diese im Rahmen der Beratung nicht hingewiesen wurde, besteht für Anleger eine Chance, Schadensersatz von den Beratern zu erhalten.

Bis zu 1,5 Jahre vor dem Bekanntwerden des Wirecard-Skandals im Juni 2020 können Betroffene voraussichtlich Schadensersatz wegen Falschberatung fordern.

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