Haben Stiefkinder Anspruch auf einen Pflichtteil?
Kurz gesagt: Nein.
Der Pflichtteil steht in erster Linie nur gesetzlichen Erben zu. Durch Adoption oder Berücksichtigung im Testament können Stiefkinder aber dennoch am Erbe beteiligt und im Falle der Adoption auch pflichtteilsberechtigt werden.
Gesetzliche Erben sind:
- Leibliche Kinder
- Enkelkinder
- Urenkelkinder
- Ehepartner
- Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Eltern
Warum haben Stiefkinder keinen Anspruch auf den Pflichtteil?
Weil zwischen Stiefkindern und ihren Stiefeltern keine Blutsverwandtschaft besteht. Da sie nicht zu den gesetzlichen Erben zählen, haben sie auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Wie kann man Stiefkinder dennoch am Erbe beteiligen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Stiefkinder am Erbe zu beteiligen:
Adoption zu Lebzeiten: Wenn Stiefeltern sich sicher sind, dass sie ihr Stiefkind auch rechtlich wie ihr leibliches Kind behandeln möchten, können sie es zu Lebzeiten adoptieren. Nach der Adoption ist das Stiefkind rechtlich gesehen leiblichen Kindern gleichgestellt und hat somit auch einen Anspruch auf den Pflichtteil. Das Verwandschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern und damit auch das Recht auf ein gesetzliches Erbe und einen Pflichtteil erlischt hierbei. Ausnahmen bestehen nur, wenn die leiblichen Eltern ihre Kinder im Testament als Erben eingesetzt haben.
Testament oder Erbvertrag: Auch ohne Adoption können Sie Ihr Stiefkind beim Erbe berücksichtigen. Sie haben hier verschiedene Möglichkeiten.
- Erbeinsetzung: Im Testament oder Erbvertrag lassen sich Stiefkinder bspw. als direkte Erben einsetzen. Das bedeutet, sie erhalten einen bestimmten Anteil am gesamten Nachlass.
- Vermächtnis: Alternativ oder ergänzend haben Sie auch die Möglichkeit, über ein Vermächtnis bestimmte Gegenstände oder einen Geldbetrag direkt an Ihr Stiefkind zu vermachen. Ein Vermächtnis ist kein Anteil am gesamten Nachlass, sondern ein Anspruch auf die Herausgabe bestimmter Vermögenswerte oder Gegenstände.
Sie haben weitere Fragen?
Hier finden Sie Informationen zu den relevanten Themen und Rechtsgebieten. Bei konkreten Fragen oder Anliegen, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns direkt an +49 (0) 711 99 59 80 7-0.
Erbschaftssteuer
Mediation im Erbrecht
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Erbrecht
Pflichtteil
Rechtsirrtümer im Erbrecht
Schenkung im Erbrecht
Stiftungen im Erbrecht
Jetzt beraten lassen!
In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte setzen wir uns seit vielen Jahren erfolgreich für die Rechte unserer Mandanten im Erbrecht ein. Wir unterstützen Sie kompetent und engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
Unser erfahrenes Team begleitet Sie persönlich durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die außergerichtliche Einigung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre
Pflichtteilsansprüche durchzusetzen!