Der BGH bestätigt die Unrechtmäßigkeit von PKV Beiträgen
Hat Ihre private Krankenversicherung in den letzten Jahren die Beiträge erhöht? Unter Umständen könnten diese Maßnahmen unrechtmäßig erfolgt sein - erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt!
Der Bundesgerichtshof hat sich nun in einem bahnbrechenden Urteil gegen bestimmte Beitragserhöhungen von privaten Krankenversicherungen ausgesprochen. Das Ergebnis kann bedeuten, dass betroffene Versicherungsnehmer bereits bezahlte Gelder zurückerhalten. Und das rückwirkend teilweise bis auf die letzten zehn Jahre. Wie die ersten Fälle zeigen, kann es sich dabei um 5-stellige Beträge handeln. Für viele PKV eine erschütternde Entwicklung: Schließlich wurden die jetzt als ungültig anerkannten Erklärungen in Millionen von Verträgen angewandt. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Arten von Tariferhöhungen unwirksam sind und wie die Chancen für Kläger aktuell stehen.
Sollten Sie bei Ihrer PKV vermuten, dass die Beiträge unrechtmäßig erhöht wurden, wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen die Schreiben Ihrer Krankenkasse und ermitteln für Sie, ob Ihnen eine Beitragsrückerstattung zusteht.
Was ist eine Beitragsanpassung?
Als Beitragsanpassung versteht man eine Änderung der monatlichen Zahlungen von Versicherungsnehmer an die Versicherung. In den meisten Fällen steigen die monatlichen Kosten nach der Beitragsanpassung, es wird dann auch von einer Beitragserhöhung gesprochen. Private Krankenkassen tun dies, um wirtschaftlich und leistungsfähig zu bleiben. Laut Gesetz können sie Beiträge allerdings nicht willkürlich und nach eigenem Ermessen tun sondern müssen darlegen, dass sich bestimmte Umstände so geändert haben, dass eine Beitragsanpassung notwendig wurde.
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War die Beitragserhöhung meiner PKV unrechtmäßig?
Fall 1: Kostensteigerungen zu niedrig: Grundsätzlich ist es privaten Krankenversicherungen nur dann erlaubt ihre Beiträge zu erhöhen, wenn sie aus belegbaren Gründen davon ausgehen können, dass die Lebenserwartung des Versicherten gestiegen ist oder die mit ihm verbundenen Krankheitskosten höher werden. Letztere müssen allerdings um mehr als 10 % steigen, um eine Prämienerhöhung zu rechtfertigen. Hat Ihre Versicherung das nicht dargelegt, dann haben Sie die Möglichkeit, gegen das Unternehmen zu klagen und bereits gezahlte Beträge zurückzuerhalten.
Fall 2: Erhöhung nicht ausreichend begründet: Ein üblicher Fall in dem die Preiserhöhungen von privaten Krankenversicherungen rechtlich unwirksam sind, tritt dann ein, wenn die Versicherung keine hinreichende Begründung für die Erhöhung angibt. Private Krankenversicherungen müssen laut §203 Abs. 5 VVG maßgebliche Gründe dafür liefern, warum sie ihre Beiträge erhöhen wollen. Es ist hierbei nicht jede Begründung gültig - PKV müssen bei ihren Erklärungen einiges beachten, wenn diese rechtlich auf sicherem Boden stehen sollen. Oft sind die genannten Gründe unvollständig oder formelhaft. Gründe wie "gestiegene Ausgaben", die sonst nicht weiter erklärt werden, reichen dem Gesetzgeber meist nicht aus.
Fall 3: Kalkulationsfehler: Sollte Ihre PKV den Beitrag schon bei der ersten Gelegenheit erhöhen, kann es gut sein, dass die ursprüngliche Prämie zu niedrig angesetzt wurde, um sich für die Krankenversicherung zu rechnen. Mit solchen, anfangs sehr attraktiven Konditionen, wollen private Krankenversicherungen oft neue Kunden anlocken. Die Begründung, dass die ursprünglich vereinbarte Prämie zu niedrig ist, um für die PKV wirtschaftlich tragbar zu sein reicht allerdings nicht aus, um den Beitrag später zu erhöhen. Sollte eine solche Situation bei Ihrer PKV vorliegen, ist die Beitragserhöhung rechtlich unwirksam und Sie erhalten im besten Fall Geld zurück.
Was tun bei unrechtmäßiger Erhöhung?
Konkret haben Sie zum Einen die Möglichkeit, die Schreiben Ihrer PKV bezüglich der Erhöhung von Beiträgen anwaltlich prüfen zu lassen. Wenden Sie sich bei Verdacht hier gerne an uns. Als erfahrene Kanzlei vertreten wir regelmäßig Privatpersonen gegen Großkonzerne. Sollte sich die Beitragserhöhung Ihrer PKV als unwirksam herausstellen, leiten wir die nötigen rechtlichen Schritte für Sie ein und kämpfen im Ernstfall auch vor Gericht dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wenn einer der oben vorgestellten Fälle bei Ihnen eingetreten ist, haben Sie sehr gute Chancen, Geld zurückzuerhalten. Und das vielleicht sogar für Beiträge der letzten 10 Jahre. Als Minimum stehen Ihnen bei unrechtmäßiger Beitragserhöhung zumindest Gelder von Beiträgen aus den letzten drei Jahren zu. Zinsen kommen bei den zurückgezahlten Beträgen ebenfalls hinzu.
Wer die Versicherung gleich vollkommen aufkündigen will, hat nach der Beitragserhöhung dazu ebenso eine Möglichkeit. Ihm kommt dann nämlich das Sonderkündigungsrecht zur Hilfe. Das gilt ganze zwei Monate nach Bekanntwerden der Prämienerhöhung. Allerdings ist auch die Kündigung nur in den wenigsten Fällen zu empfehlen, denn bisher angesparte Beträge zur Alterssicherung verfallen z.B. komplett.
Beitragsrückerstattung: Wann verjähren die Ansprüche?
Auch bei zu viel gezahlten Versicherungsbeiträgen muss die Verjährungsfrist beachtet werden. Rechtlich herrscht hier allerdings noch kein klarer Konsens. Wie weit zurück reichen die Ansprüche auf Beitragsrückerstattung? Grundsätzlich beträgt sind derlei Ansprüche nach drei Jahren verjährt. Ganz geklärt ist das Thema damit allerdings nicht. Denn es liegen Fälle vor, in denen privat versicherte Kunden Rückerstattungen für Beiträge erhielten, die bis zu 10 Jahre zurücklagen. Es kommt also durchaus auf die individuellen Umstände an, wie weit die Ansprüche zurückreichen.
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Eine Klage gegen die private Krankenversicherung kann sich durchaus lohnen. Beispielsweise erhielt ein Kläger trotz teilweise verjährter Ansprüche immer noch rund 10.000 Euro von der Barmenia Versicherung. Prämienerhöhungen, die nach ähnlich wie in den oben genannten Fällen begründet wurden, lassen sich einfach anfechten. Hat der Widerspruch Erfolg, können sich Kläger über die kommenden Beitragsrückerstattungen freuen.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, bei derselben Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn die Beiträge erhöht werden. Dennoch wollen nur wenige privat Versicherte diesen Schritt gehen, da man hier in der Regel mit erheblichen Leistungseinbußen rechnen muss.
Sind Beitragsrückerstattungen bei meinem Versicherer möglich?
Laut dem neuen BGH Urteil hat die AXA Versicherung ihre Beitragssteigerungen aus den letzten Jahren nicht ausreichend begründet, was diese rechtlich unwirksam macht.
Aber sie ist längst nicht die einzige private Krankenversicherung, die sich dies hat zu Schulden kommen lassen. So gut wie alle größeren Privatversicherungen haben in den letzten drei Jahren ihre Beiträge angehoben. Experten gehen davon aus, dass Beitragsrückerstattungen auch bei Versicherungen, wie z.B. der Debeka (DBK) oder der Deutschen Krankenversicherung (DKV) möglich sein könnten. Bei der DKV, der AXA, sowie der Barmenia Versicherung liegen bereits aussagekräftige Urteile vor. Es wird davon ausgegangen, dass für andere Versicherer noch weitere folgen werden. Die Rechtssprechung zu Beitragserhöhungen und Beitragsrückerstattungen fiel bislang durchaus verbraucherfreundlich aus.
Im Grunde genommen kann jeder Kunde einer privaten Krankenversicherung betroffen sein, denn wie jetzt immer deutlicher wird, waren die Versicherungsunternehmen des Öfteren nachlässig, wenn es um die Erklärungen zu Prämienerhöhungen ging.
Lohnt sich ein Anwalt?
Ohne rechtliches Fachwissen ist es in der Regel nicht einfach zu erkennen, ob und in welchem Maße die private Krankenkasse im eigenen Fall unrechtmäßig gehandelt hat. Da bei erfolgreicher Anfechtung von erhöhten Beiträgen allerdings oft hohe Geldsummen zurückerlangt werden können, lohnt es sich durchaus, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Dieser kennt die üblichen Fehler bei Tariferhöhungen und kann mit Ihnen besprechen, wie Ihre Erfolgsaussichten aussehen. Sollten Sie sich bei den Schreiben Ihrer privaten Krankenkasse unsicher sein, oder Sie gar eine unbegründete Prämienerhöhung vermuten, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Als verbraucherorientierte Kanzlei ist es uns eine Freude, Ihre Rechte gegenüber Großkonzernen durchzusetzen.
Urteile zu zweifelhaften Beitragserhöhungen
Die Rechtslage rund um Beitragserhöhungen von privaten Krankenversicherungen wird immer klarer: Begründungen der Versicherer sind oftmals nicht ausreichend und die Anpassungen damit unwirksam. Kurze Schreiben ohne ausführliche Erklärungen reichen nach der Meinung vieler Gerichte nicht aus. So entschieden sich z.B. die Landgerichte Frankfurt und Bonn gegen Versicherungsunternehmen.
Das Thema der ungerechtfertigten Prämienerhöhungen ging mittlerweile schon bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser entschied sich in einem Urteil aus 2020 (Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) gegen das Versicherungsunternehmen AXA, welches zwischen 2014 und 2017 die Beiträge zweier Kläger erhöht hatte. Laut des BGH waren die Erhöhungen allerdings nicht ausreichend begründet worden. Die Kläger erhielten zwar schriftliche Mitteilungen, die sie über die erhöhten Prämien informierten, die gesetzlichen Mindestanforderungen konnten diese jedoch nicht erfüllen.
Der Senat entschied hierzu, dass erhöhte Prämien erst dann wirksam werden, wenn in den entsprechenden Mitteilungen eine nach § 203 Abs. 5 VVG hinreichende Begründung vorgelegt wird. In dieser muss, so der Senat, beschrieben werden, "... bei welcher Rechnungsgrundlage – Versicherungsleistungen, Sterbewahrscheinlichkeit oder beiden – eine nicht nur vorübergehende und den festgelegten Schwellenwert überschreitende Veränderung eingetreten ist und damit die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst wurde."
Das Oberlandesgericht Köln entschied sich im Fall von Tariferhöhungen der AXA ebenso für die Versicherten. In dem Urteil vom Januar 2020 (Az. 9 U 138/19) gab das Gericht bekannt, dass die Gründe, die das Unternehmen für seine erhöhten Prämien nannte, unzureichend waren. Der Kläger erhielt durch dieses Urteil 3000 Euro von der Versicherung zurück. Für alle Kunden der AXA ist dieses Urteil besonders wichtig, denn zukünftige Verfahren gegen das Unternehmen werden voraussichtlich ebenfalls in Köln geführt werden. Für dortige Gerichte ist das Urteil des OLG Köln wegweisend.
Die Urteile sind aber nicht nur für weitere Verfahren gegen die AXA Versicherung von großer Bedeutung. Denn sie setzen auch deutschlandweit ein wichtiges Zeichen für Klagen gegen Versicherungsunternehmen, die ihre Prämien in den letzten Jahren unrechtmäßig erhöht haben.
Auch die Deutsche Krankenversicherung DKV war bereits wegen unwirksamen Beitragsanpassungen vor Gericht. Es ging in dem Fall um Beiträge aus von. 2013 und 2013, sowie 2016. Das Landgericht Bonn entschied auch hier, dass die Steigerung nicht ordentlich erfolgt ist. Als Grund gab die DKV gestiegene Kosten an. Nach genauer Überprüfung des Sachverhalts stellte sich allerdings heraus, dass es sich bei der Kostensteigerung lediglich um einen Anstieg von 7 Prozent handelte. Somit erreicht der Kostenanstieg nicht den gesetzlichen Schwellenwert. Um eine Beitragserhöhung zu rechtfertigen, müssten die Krankheitskosten laut §155 Abs. 3 VAG die Grenze von 10 Prozent übersteigen.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Sollten Sie sich dafür entscheiden, gegen die Tariferhöhung Ihrer Versicherung vorzugehen und Widerspruch einzulegen, erhalten Sie im Erfolgsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit das Geld zurück, das Sie bei den für unwirksam erklärten Monatsbeiträgen zu viel gezahlt haben. Diese Rückerstattung erhalten sie von der Krankenversicherung, welche die Beträge darüberhinaus noch zusätzlich verzinsen muss.
Zukünftige Beiträge müssen angepasst werden, es sei denn die PKV kann eine Erhöhung ordentlich begründen. Sollte die Krankenkasse später oder im Zuge des Verfahrens eine rechtmäßige Begründung nachreichen, dann gilt diese lediglich für zukünftige Beiträge - für die zurückliegenden Beiträge muss sie Ihnen trotzdem Geld zurückzahlen.
Es kann vorkommen, dass Ihre PKV versucht, mit nachträglich eingereichten Begründungen den Anschein zu erwecken, dass bereits gezahlte Beiträge dadurch gerechtfertigt werden. Lassen Sie sich von derartigen Behauptungen nicht durcheinander bringen: Rückwirkend lassen sich keine Tariferhöhungen wiedergutmachen - sie bleiben unzulässig und es steht Ihnen eine Rückzahlung zu. Die Gründe können sich einzig und allein auf zukünftige Beiträge auswirken.
Lassen Sie sich beraten!
Die privaten Krankenkassen haben in den vergangen Jahren millionenfach Beiträge erhöht, ohne dies rechtmäßig zu begründen. Die Folge: das zu viel gezahlte Geld kann zurückgefordert werden.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass auch Sie hiervon betroffen sein könnten, dann zögern Sie nicht sich bei uns zu melden. Ob die Formulierungen der Krankenkassen rechtlich gültig sind, ist für Laien nicht immer einfach zu erkennen. Deswegen lohnt es sich, Ihre Umstände anwaltlich prüfen zu lassen. Unsere auf das Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte kennen die Problematik und sehen anhand der Schreiben Ihrer privaten Krankenkasse i.d.R. schnell, ob Ihnen Beitragsrückerstattungen zustehen. Dass sich das lohnt, zeigen vergangene Fälle, in denen Kläger regelmäßig bis zu fünfstellige Beträge zurückerstattet bekommen haben.