Ab wann ist man „absolut fahruntüchtig“?

Als "absolut fahruntüchtig" gilt man regelmäßig bei einem Blutalkoholgehalt von etwa 1,1 ‰. Unterhalb davon spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 ‰ bei Ausfallerscheinungen) und für Fahranfänger/Berufskraftfahrer gelten strengere Grenzen.

Rechtlich maßgeblich ist § 316 StGB: Ein Blutalkoholwert von rund 1,10 ‰ begründet in der Regel die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit, weil dann keine weiteren konkreten Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden müssen. Entscheidend sind Messzeitpunkt und -verfahren (Atemalkoholtest vs. Blutprobe); bei erheblicher Zeitdifferenz zwischen Fahrt und Messung kann ein Nachtrunk oder ein ansteigender Messwert die Rekonstruktion des BAK-Zeitverlaufs erfordern. Bei Werten um 0,3 ‰ kommt nur relative Fahruntüchtigkeit in Betracht, wenn zusätzlich Fahrfehler, Ausfallerscheinungen oder ein Unfall vorliegen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Berufskraftfahrer gelten praktisch Null- bzw. verschärfte Grenzwerte. Folgen bei absoluter Fahruntüchtigkeit sind in der Praxis meist sofortige Sicherstellung oder Entzug der Fahrerlaubnis, strafrechtliche Ermittlungen (bis zu Freiheits- oder Geldstrafe) und die Anordnung einer Blutentnahme; prozessual sind verfahrensrechtliche Fehler, Messunsicherheiten und medizinische Besonderheiten (z. B. Stoffwechselstörungen) typische Angriffspunkte der Verteidigung. Ein typischer Fall: Messung 1,3 ‰ 90 Minuten nach Unfall — ein forensischer Gutachter kann durch Rekonstruktion zeigen, ob der BAK zur Unfallzeit bereits über 1,10 ‰ lag.

Leistungen

  • Strafverteidigung bei Vorwürfen nach §316 StGB: kurzfristige Akteneinsicht, Stellungnahme, Untersuchungstermin und Verteidigung im Verfahren.
  • Verwaltungsrechtliche Vertretung bei Führerscheinmaßnahmen: Widerspruch, Eilverfahren, Beratung zur Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
  • Forensische Prüfung der Messungen: Begutachtung von Messprotokollen, Rekonstruktion des BAK‑Zeitverlaufs, Beauftragung von Sachverständigen.
  • Präventive Beratung für Berufsfahrer und Fahranfänger zu Grenzwerten und rechtlichen Risiken.
  • Nachbetreuung: Auflagenkommunikation, MPU‑Vorbereitung, Unterstützung bei Antrag auf Neuerteilung.

Wir prüfen Ihre Akte, identifizieren Verfahrensfehler und entwickeln eine gezielte Verteidigungs‑ und Handlungslinie.

Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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