Bin ich versichert, wenn die Betriebserlaubnis meines Autos erloschen ist?
Bei erloschener Betriebserlaubnis besteht zwar grundsätzlich noch Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflicht – jedoch kann die Versicherung in bestimmten Fällen die Leistung kürzen oder Regress nehmen. Kaskoversicherungen können Schäden vollständig ablehnen, wenn der Fahrzeugzustand ursächlich für den Unfall war. Das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis ist zudem eine Ordnungswidrigkeit.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt grundsätzlich wirksam, auch wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist – Geschädigte werden also entschädigt. Allerdings kann der Versicherer beim Fahrzeughalter Regress nehmen, wenn der mangelhafte Fahrzeugzustand kausal für den Unfall war. Die Regressforderung kann bis zu 5.000 Euro betragen (§ 5 KfzPflVV). Bei der Kaskoversicherung sieht es kritischer aus: Ist nachweisbar, dass der Defekt, der zur erloschenen Betriebserlaubnis geführt hat, den Schaden verursacht oder begünstigt hat, kann die Versicherung die Leistung teilweise oder vollständig verweigern. Fallbeispiel: Ein Fahrer fährt mit einem Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis wegen illegal getunter Fahrwerksfedern erloschen ist. Er verursacht einen Auffahrunfall, der auf das veränderte Fahrverhalten zurückgeführt wird. Die Haftpflicht zahlt dem Geschädigten, nimmt aber bis zu 5.000 Euro Regress beim Fahrer. Die eigene Kaskoversicherung verweigert die Regulierung des Eigenschadens. Zusätzlich drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg wegen des Verstoßes gegen § 19 StVZO. In solchen Konstellationen ist rechtliche Beratung dringend empfehlenswert.
Wie LUTZ Rechtsanwälte bei erloschener Betriebserlaubnis helfen kann
Wenn Ihre Versicherung nach einem Unfall mit erloschener Betriebserlaubnis Leistungen kürzt, verweigert oder Regress fordert, prüfen wir Ihre rechtliche Position und setzen Ihre Interessen durch.
- Prüfung der Regressforderung: Wir analysieren, ob der Kausalzusammenhang zwischen Fahrzeugmangel und Unfall tatsächlich besteht und ob die Forderung der Versicherung rechtmäßig ist.
- Abwehr unberechtigter Leistungsverweigerung: Bei Kaskoschäden prüfen wir, ob die Ablehnung durch den Versicherer rechtlich haltbar ist.
- Vertretung gegenüber Behörden: Bei Bußgeldbescheiden oder Punkten in Flensburg aufgrund von Verstößen gegen § 19 StVZO vertreten wir Sie im Ordnungswidrigkeitsverfahren.
- Schadensregulierung mit Geschädigten: Falls Dritte Ansprüche geltend machen, begleiten wir die gesamte Abwicklung rechtssicher.
Kontaktieren Sie LUTZ Rechtsanwälte für eine erste Einschätzung Ihrer Situation – wir helfen Ihnen, finanzielle Risiken zu minimieren und Ihre Rechte zu wahren.
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