Darf der Arbeitgeber meinen Urlaub einseitig streichen?
Nein, einseitig darf der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub grundsätzlich nicht streichen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei unvorhersehbaren betrieblichen Gründen, wäre das rechtlich zulässig.
Ein Arbeitgeber darf genehmigten Urlaub nicht einfach einseitig streichen, da die Urlaubsplanung und Erholung des Arbeitnehmers durch das Bundesurlaubsgesetz geschützt sind. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen, etwa durch plötzliche Produktionsausfälle oder unerwartete Notfälle. Auch hier muss der Arbeitgeber abwägen, ob der Urlaub wirklich zu verschieben ist, und andere Alternativen prüfen. Ein Fallbeispiel: Bei einem plötzlichen Maschinenausfall wurde eine Angestellte aus dem genehmigten Urlaub zurückgerufen, da nur sie die Reparatur beaufsichtigen konnte. Der Arbeitgeber musste jedoch die durch den Abbruch entstandenen Kosten tragen und ihr den Urlaub nachholen lassen. Ohne ein solches außergewöhnliches Ereignis ist eine Änderung des Urlaubsplans seitens des Arbeitgebers unzulässig.
Wie wir Sie bei Urlaubsstreitigkeiten unterstützen
- Prüfung der Rechtslage: Wir analysieren, ob der Wunsch des Arbeitgebers, den Urlaub zu streichen, rechtlich zulässig ist.
- Durchsetzung Ihrer Rechte: Falls der Urlaub unzulässig gestrichen wurde, setzen wir uns außergerichtlich oder vor Gericht für Ihr Recht ein.
- Klärung und Verhandlung: Wir vermitteln zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.
- Vertretung bei Schadensersatz: Falls Ihnen durch die Urlaubsstreichung finanzielle Schäden entstehen, helfen wir Ihnen, Ansprüche durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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