Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Darf der Arbeitgeber meinen Urlaub einseitig streichen?

Nein, einseitig darf der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub grundsätzlich nicht streichen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei unvorhersehbaren betrieblichen Gründen, wäre das rechtlich zulässig.
Ein Arbeitgeber darf genehmigten Urlaub nicht einfach einseitig streichen, da die Urlaubsplanung und Erholung des Arbeitnehmers durch das Bundesurlaubsgesetz geschützt sind. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen, etwa durch plötzliche Produktionsausfälle oder unerwartete Notfälle. Auch hier muss der Arbeitgeber abwägen, ob der Urlaub wirklich zu verschieben ist, und andere Alternativen prüfen. Ein Fallbeispiel: Bei einem plötzlichen Maschinenausfall wurde eine Angestellte aus dem genehmigten Urlaub zurückgerufen, da nur sie die Reparatur beaufsichtigen konnte. Der Arbeitgeber musste jedoch die durch den Abbruch entstandenen Kosten tragen und ihr den Urlaub nachholen lassen. Ohne ein solches außergewöhnliches Ereignis ist eine Änderung des Urlaubsplans seitens des Arbeitgebers unzulässig.

Wie wir Sie bei Urlaubsstreitigkeiten unterstützen

  • Prüfung der Rechtslage: Wir analysieren, ob der Wunsch des Arbeitgebers, den Urlaub zu streichen, rechtlich zulässig ist.
  • Durchsetzung Ihrer Rechte: Falls der Urlaub unzulässig gestrichen wurde, setzen wir uns außergerichtlich oder vor Gericht für Ihr Recht ein.
  • Klärung und Verhandlung: Wir vermitteln zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.
  • Vertretung bei Schadensersatz: Falls Ihnen durch die Urlaubsstreichung finanzielle Schäden entstehen, helfen wir Ihnen, Ansprüche durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche.
Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 3 und 8?

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 9 plus 2.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close