Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter bei fehlender Beschäftigung nach Hause schicken und dies vom Lohn abziehen?
Nein, der Arbeitgeber darf den Lohn in der Regel nicht abziehen, da er das sogenannte "Betriebsrisiko" trägt.
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, d. h., er muss den Lohn weiterzahlen, auch wenn er keine Beschäftigung für den Arbeitnehmer bereitstellen kann. Dies ergibt sich aus § 615 BGB. Ein konkretes Beispiel: Muss ein Produktionsbetrieb wegen eines Maschinendefekts stehen bleiben und können die Arbeitnehmer deshalb nicht arbeiten, darf der Arbeitgeber sie zwar nach Hause schicken, der Lohnanspruch der Mitarbeiter bleibt jedoch bestehen. Ausnahmen bestehen lediglich in Sonderfällen, wie bei einer wirksamen Kurzarbeitsregelung oder dem Einverständnis des Arbeitnehmers zu unentgeltlichem Freizeitausgleich. Ohne entsprechende Regelung oder Zustimmung verstößt der Arbeitgeber gegen gesetzliche Vorgaben, wenn er den Lohn abzieht.
Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie, wenn Ihr Arbeitgeber Sie unrechtmäßig nach Hause schickt und den Lohn einbehält. Dabei bieten wir:
- Prüfung des Vorgangs: Wir analysieren, ob der Lohnabzug rechtmäßig ist und ob der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trägt.
- Rechtsberatung: Wir informieren Sie über Ihre Rechte und gesetzlichen Ansprüche gemäß § 615 BGB.
- Vertretung: Falls nötig, vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Individuelle Lösungen: In Fällen wie Kurzarbeit prüfen wir, ob diese korrekt eingeführt wurde und Ihre Interessen gewahrt werden.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
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