Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Darf ich fremde Marken in Domains verwenden?

Die Nutzung fremder Marken in Domains ist grundsätzlich unzulässig, wenn dadurch eine Markenverletzung oder Verwechslungsgefahr entsteht. Ausnahmen bestehen in der Regel bei rein beschreibender Nutzung oder mit Zustimmung des Markeninhabers.

Die Verwendung fremder Marken in Domainnamen ist in der Regel problematisch, da dies eine Verletzung von Markenrechten darstellen kann. Die wichtigste juristische Grundlage ist §14 MarkenG, der markenrechtlichen Schutz gegen die unbefugte Nutzung gewährt. Verwendet jemand beispielsweise die Domain „nike-schuhe-shop.de“ ohne Zustimmung der Marke Nike, liegt in der Regel eine Kennzeichenverletzung vor, da beim Verbraucher der Eindruck entsteht, die Website gehöre zum offiziellen Vertriebsnetz. Auch bei nicht identischen, aber ähnlichen Domainnamen kann eine Verwechslungsgefahr bestehen, insbesondere wenn sie für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen verwendet wird. Zulässig kann nur unter strengen Voraussetzungen die Nutzung sein, wenn z.B. die Marke rein beschreibend verwendet wird, sofern keine Irreführung vorliegt oder eine explizite Nutzungsvereinbarung mit dem Rechteinhaber besteht.

Unsere Leistungen bei markenrechtlichen Fragen zu Domains

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend im Bereich Domainrecht und Markenschutz. Wir prüfen individuell, ob eine bestimmte Domain eine Markenrechtsverletzung darstellt, und entwickeln rechtssichere Strategien für Ihre Webpräsenz.

  • Domain-Check: Prüfung, ob eine Wunschdomain markenrechtlich unbedenklich ist
  • Markenrecherche & Bewertung: Identifikation potenzieller Konflikte mit bestehenden Marken
  • Abmahnung und Verteidigung: Vertretung bei Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzungen
  • Durchsetzung Ihrer Rechte: Vorgehen gegen unzulässige Domainnutzung durch Dritte
  • Vertragsgestaltung: Erstellung von Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen für Domains mit Markennamen

Wir kombinieren technisches Verständnis mit juristischer Expertise und vertreten Mandanten deutschlandweit – schnell, effizient und verständlich.

Stand: 13.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.