Darf ich Kennzeichenhalter, Stoßstange oder Grill so umbauen, dass das Kennzeichen teilweise verdeckt ist?
Nein, das ist grundsätzlich verboten. Das Kennzeichen muss gemäß § 12 FZV vollständig lesbar und sichtbar sein. Jede Verdeckung – auch teilweise – durch Umbauteile ist unzulässig und kann ein Bußgeld sowie den Verlust der Betriebserlaubnis zur Folge haben.
Das amtliche Kennzeichen muss grundsätzlich jederzeit vollständig lesbar, unbeschädigt und von vorne bzw. hinten klar sichtbar sein. Umbaumaßnahmen an Kennzeichenhaltern, Stoßstangen, Grills oder Frontspoilern, die das Kennzeichen auch nur teilweise verdecken, verstoßen gegen § 12 FZV.
Konkretes Fallbeispiel: Ein Fahrzeughalter montiert einen Aftermarket-Grill mit breitem Rahmen, der die untere Zeile des vorderen Kennzeichens um einige Millimeter verdeckt. Bereits diese geringfügige Überdeckung ist ordnungswidrig. Bei einer Verkehrskontrolle droht ein Bußgeld und der Beamte kann unter Umständen die Weiterfahrt untersagen. Gravierender ist der Verlust der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO, sofern die Veränderung nicht von einem Sachverständigen (TÜV/DEKRA) abgenommen und eingetragen wurde. Im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz bei einem Unfall, weil das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten Zustand entspricht. Nachträgliche Eintragungen für kennzeichenverdeckende Umbauten werden in der Praxis kaum genehmigt, da die StVZO die vollständige Sichtbarkeit zwingend vorschreibt.
Unterstützung durch Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte
Wurden Sie wegen eines verdeckten Kennzeichens mit einem Bußgeld belegt, oder droht Ihnen der Verlust der Betriebserlaubnis bzw. der Entzug des Versicherungsschutzes? Die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um das Fahrzeugumbau- und Zulassungsrecht.
- Prüfung des Bußgeldbescheids auf Rechtmäßigkeit und Einspruchsmöglichkeiten
- Beratung zur Wiederherstellung der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO
- Kommunikation mit Behörden, TÜV/DEKRA und Versicherungen
- Prüfung versicherungsrechtlicher Konsequenzen bei Unfällen mit unzulässig umgebautem Fahrzeug
- Präventive Beratung vor geplanten Fahrzeugumbauten zur Vermeidung rechtlicher Risiken
Kontaktieren Sie uns frühzeitig – je früher anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, desto besser lassen sich negative Folgen abwenden.
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