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Darf ich meinen Urlaub während der Probezeit nehmen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie Urlaub in der Probezeit nehmen, jedoch kann der Arbeitgeber dies verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder der volle Urlaubsanspruch noch nicht erworben wurde.

Grundsätzlich steht Ihnen als Arbeitnehmer auch während der Probezeit ein anteiliger Urlaubsanspruch zu. Laut § 4 Bundesurlaubsgesetz erwerben Sie den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten im Betrieb. Während der Probezeit kann der Urlaub auf Basis der Ihnen zustehenden Urlaubstage für die Dauer der Probezeit anteilig berechnet werden (z. B. bei 30 Tagen Jahresurlaub etwa 2,5 Tage pro Monat). Ihr Arbeitgeber darf den Urlaubsantrag dennoch verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder die komplette Urlaubsplanung innerhalb der Probezeit den betrieblichen Interessen entgegensteht. Ein Beispiel: Wenn Sie im dritten Monat Ihrer Probezeit 10 Tage Urlaub beantragen möchten und diese z. B. mit geplanten Produktionssteigerungen im Widerspruch stehen, darf Ihr Arbeitgeber dies ablehnen. Es ist daher ratsam, den Urlaub frühzeitig und mit Rücksicht auf den betrieblichen Ablauf zu beantragen.

Unsere Leistungen bei Urlaubsthemen in der Probezeit

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei Fragen rund um Urlaubsansprüche in der Probezeit. Dazu bieten wir:

  • Rechtsberatung: Prüfung Ihres individuellen Urlaubsanspruchs nach geltendem Arbeitsrecht, insbesondere unter Berücksichtigung der Probezeitregelungen.
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Wir helfen Ihnen bei der Formulierung und Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs für die Probezeit.
  • Vertretung im Konfliktfall: Sollte Ihr Urlaubsantrag unrechtmäßig abgelehnt werden, setzen wir uns außergerichtlich und, falls nötig, gerichtlich für Ihr Recht ein.

Unser Ziel ist, Ihnen klare rechtliche Lösungen für Ihre individuellen Herausforderungen zu bieten.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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