Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Darf ich mit Tieferlegung noch jede Reifengröße fahren?

Nach einer Tieferlegung sind nur Reifengrößen zulässig, die in der ABE oder im Teilgutachten der Tieferlegung ausdrücklich eingetragen sind. Nicht genehmigte Reifengrößen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Nach einer Tieferlegung ist die zulässige Reifengröße streng an die Auflagen im Gutachten bzw. an die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Tieferlegungsfahrwerks gebunden. Viele Fahrer übersehen, dass ein Tieferlegungskit nur für bestimmte Rad-Reifen-Kombinationen freigegeben ist – andere Größen, selbst wenn sie ursprünglich im Fahrzeugschein standen, können nach der Tieferlegung unzulässig sein, weil sich Einbaumaße, Reifenfreigang oder Sturzwerte verändern. Konkretes Fallbeispiel: Ein Fahrer rüstet seinen VW Golf mit einem Gewindefahrwerk aus, das nicht per ABE eingetragen ist. Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall drohen in der Regel Bußgelder, Punkte in Flensburg, Haftungsprobleme gegenüber der Kfz-Versicherung. 

Wie Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte bei Problemen mit Tieferlegung und Reifenfreigaben hilft

Wenn Sie nach einer Tieferlegung eine Verkehrskontrolle, einen Unfall oder Probleme mit Ihrer Kfz-Versicherung haben, kann die rechtliche Lage schnell komplex werden. Die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte unterstützt Sie konkret in folgenden Bereichen:

  • Prüfung der Betriebserlaubnis: Analyse, ob Ihre Reifengröße nach der Tieferlegung rechtlich zulässig ist und welche Konsequenzen eine unzulässige Kombination hat.
  • Bußgeldverfahren: Verteidigung bei Bußgeldbescheiden wegen nicht eingetragener Fahrzeugänderungen oder unzulässiger Bereifung.
  • Unfallrecht & Haftungsfragen: Klärung, ob und in welchem Umfang Ihre Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit nicht ordnungsgemäß eingetragenem Fahrzeug leistungspflichtig ist.
  • Strafrecht: Vertretung bei Vorwürfen wie Gefährdung des Straßenverkehrs im Zusammenhang mit Fahrzeugveränderungen.
  • Führerscheinrecht: Beratung bei drohenden Fahrverboten infolge von Punkten durch Verstöße mit nicht zugelassenen Fahrzeugkonfigurationen.

Kontaktieren Sie die Kanzlei frühzeitig – je eher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto besser lassen sich Folgeschäden minimieren.

Stand: 20.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.