Darf ich mit Tieferlegung noch jede Reifengröße fahren?
Nach einer Tieferlegung sind nur Reifengrößen zulässig, die in der ABE oder im Teilgutachten der Tieferlegung ausdrücklich eingetragen sind. Nicht genehmigte Reifengrößen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Nach einer Tieferlegung ist die zulässige Reifengröße streng an die Auflagen im Gutachten bzw. an die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Tieferlegungsfahrwerks gebunden. Viele Fahrer übersehen, dass ein Tieferlegungskit nur für bestimmte Rad-Reifen-Kombinationen freigegeben ist – andere Größen, selbst wenn sie ursprünglich im Fahrzeugschein standen, können nach der Tieferlegung unzulässig sein, weil sich Einbaumaße, Reifenfreigang oder Sturzwerte verändern. Konkretes Fallbeispiel: Ein Fahrer rüstet seinen VW Golf mit einem Gewindefahrwerk aus, das nicht per ABE eingetragen ist. Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall drohen in der Regel Bußgelder, Punkte in Flensburg, Haftungsprobleme gegenüber der Kfz-Versicherung.
Wie Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte bei Problemen mit Tieferlegung und Reifenfreigaben hilft
Wenn Sie nach einer Tieferlegung eine Verkehrskontrolle, einen Unfall oder Probleme mit Ihrer Kfz-Versicherung haben, kann die rechtliche Lage schnell komplex werden. Die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte unterstützt Sie konkret in folgenden Bereichen:
- Prüfung der Betriebserlaubnis: Analyse, ob Ihre Reifengröße nach der Tieferlegung rechtlich zulässig ist und welche Konsequenzen eine unzulässige Kombination hat.
- Bußgeldverfahren: Verteidigung bei Bußgeldbescheiden wegen nicht eingetragener Fahrzeugänderungen oder unzulässiger Bereifung.
- Unfallrecht & Haftungsfragen: Klärung, ob und in welchem Umfang Ihre Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit nicht ordnungsgemäß eingetragenem Fahrzeug leistungspflichtig ist.
- Strafrecht: Vertretung bei Vorwürfen wie Gefährdung des Straßenverkehrs im Zusammenhang mit Fahrzeugveränderungen.
- Führerscheinrecht: Beratung bei drohenden Fahrverboten infolge von Punkten durch Verstöße mit nicht zugelassenen Fahrzeugkonfigurationen.
Kontaktieren Sie die Kanzlei frühzeitig – je eher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto besser lassen sich Folgeschäden minimieren.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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