Darf ich nach einer Kündigung sofort freigestellt werden?
Ja, der Arbeitgeber darf Sie freistellen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht sofort beendet wird und die Freistellung auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage basiert.
Ja, der Arbeitgeber kann Sie nach einer Kündigung sofort freistellen, wenn eine einseitige Freistellung in Ihrem Arbeitsvertrag, durch tarifvertragliche Regelungen oder nach ständiger Rechtsprechung vorgesehen ist. Andernfalls ist dazu Ihr Einverständnis erforderlich. Eine Freistellung kann unter Fortzahlung der Vergütung (widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung) erfolgen oder mit Anrechnung auf Urlaubsansprüche verbunden sein. Beispiele: Wird Ihnen ordentlich gekündigt und der Arbeitgeber stellt Sie sofort frei, kann dies in Absprache mit Ihrem Urlaubsanspruch geltend gemacht werden. Handelt es sich um eine fristlose Kündigung, besteht in der Regel keine Freistellung, da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung endet. Im Streitfall kann geprüft werden, ob eine Freistellung rechtens ist und ob Ansprüche, z. B. auf Vergütung oder Schadensersatz, bestehen.
Wie wir Sie bei einer Freistellung unterstützen
- Prüfung der Rechtsgrundlage: Wir beurteilen, ob die Freistellung rechtmäßig erfolgt ist und welchen Einfluss dies auf Ihre Zahlungsansprüche und Urlaubsansprüche hat.
- Verhandlung mit dem Arbeitgeber: Wir setzen uns für Sie ein, um faire Bedingungen, z. B. zur Vergütung während der Freistellung, zu erzielen.
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Sollten rechtswidrige Maßnahmen vorliegen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht oder außergerichtlich.
- Individuelle Beratung: Wir klären, welche rechtlichen Optionen nach einer Kündigung und Freistellung für Sie bestehen, beispielsweise bei unklaren Gründen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!