Darf ich Veranstaltungsfotos veröffentlichen?
Die Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos ist nur erlaubt, wenn personenbezogene Rechte beachtet werden. Erforderlich ist in der Regel die Einwilligung erkennbarer Personen, es sei denn, es greift eine gesetzliche Ausnahme (§ 23 KUG). Eine Abwägung der Interessen ist stets notwendig.
Das Veröffentlichen von Veranstaltungsfotos ist rechtlich heikel, da neben dem Recht am eigenen Bild (§ 22, 23 KUG) auch Datenschutzvorgaben (DSGVO) beachtet werden müssen. Erkennbare Personen dürfen nur mit deren Einwilligung abgebildet werden, es sei denn, eine gesetzliche Ausnahme greift, etwa bei Aufnahmen von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Ereignissen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG). Hierbei muss das Interesse an der Berichterstattung oder Dokumentation gegenüber dem Persönlichkeitsrecht abgewogen werden. Ein Beispiel: Ein Unternehmen veröffentlicht auf Social Media Fotos eines Mitarbeiterevents. Auf den Bildern sind Teilnehmer klar erkennbar. Ohne vorherige Einwilligung der abgebildeten Personen droht eine Abmahnung oder ein Bußgeld wegen Datenschutzverstoßes. Anders verhält es sich bei einem öffentlichen Konzert: Hier könnten Aufnahmen erlaubt sein, sofern das Geschehen und nicht einzelne Personen im Mittelpunkt stehen. Zusätzlich ist bei gewerblicher Nutzung (z. B. Werbung, Imagebroschüren) stets eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Besonderes Augenmerk gilt auch Minderjährigen: Hier braucht es die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Unsere Leistungen bei Veröffentlichungen von Veranstaltungsfotos
Wir bieten rechtssichere Unterstützung bei der Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos mit Schwerpunkt auf Internet- und Medienrecht:
- Prüfung der Rechtslage – Einschätzung, ob Bildveröffentlichungen zulässig sind (KUG, DSGVO).
- Erstellung von Einwilligungserklärungen – rechtssichere Formulare für Veranstaltungen.
- Beratung zur Bildauswahl – wir helfen bei der Auswahl und Bearbeitung von Bildern, um rechtliche Risiken zu minimieren.
- Entwicklung von Richtlinien – Erstellung interner Compliance-Regeln für Events und Marketingzwecke.
- Abwehr von Ansprüchen – Vertretung bei Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder DSGVO-Beschwerden.
Mit unserer Expertise im Internetrecht und Medienrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Veranstaltungsfotos ohne rechtliches Risiko veröffentlicht werden können.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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