Darf ich Zubehörfelgen ohne ABE oder Teilegutachten montieren?
Zubehörfelgen benötigen grundsätzlich eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten eines anerkannten Sachverständigen, das fahrzeugspezifisch eingetragen werden muss. Fehlt beides, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs – mit erheblichen rechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen.
Wer Zubehörfelgen montiert, die weder über eine ABE noch über ein gültiges Teilegutachten verfügen, riskiert nach §19 Abs. 2 StVZO den Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis. Das bedeutet: Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Wird das Fahrzeug dennoch gefahren, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot. Besonders kritisch wird es im Schadensfall: Verursacht ein Fahrzeug mit nicht zugelassenen Felgen einen Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Regress nehmen oder die Kaskoversicherung die Leistung verweigern. Fallbeispiel: Ein Fahrzeughalter montiert Leichtmetallfelgen ohne ABE, weil der Verkäufer versicherte, sie seien „universell passend.
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