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Darf mein Arbeitgeber einen Teil meines Gehalts einbehalten?

Ein Gehaltseinbehalt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa bei einer rechtswirksamen Lohnpfändung, einer zulässigen Vertragsstrafe oder einer einvernehmlichen Vereinbarung. Unrechtmäßige Gehaltskürzungen oder -einbehalte sind unzulässig und können eingeklagt werden. Ohne gesetzliche Grundlage oder vertragliche Vereinbarung darf der Arbeitgeber kein Gehalt einbehalten.
Ein Gehaltseinbehalt durch den Arbeitgeber ist nur in bestimmten Fällen zulässig. Dazu gehören etwa gesetzliche Pflichten wie Lohnpfändungen oder Abtretungen, die Einbehaltung von Geldbußen bei arbeitsrechtlich zulässigen Vertragsstrafen oder eine einvernehmliche Regelung im Arbeitsvertrag. Fehlt eine rechtliche Grundlage, ist der Einbehalt unzulässig. Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält regelmäßig 3.000 EUR brutto. Nach einem Streit behält der Arbeitgeber eigenmächtig 500 EUR ein, da er behauptet, der Arbeitnehmer habe Fehler verursacht. Dies ist unzulässig, da kein rechtskräftiges Urteil oder eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe vorliegt. Der Arbeitnehmer kann die vollständige Zahlung verlangen und ggf. beim Arbeitsgericht einklagen. Auch bei Schadensersatzansprüchen muss der Arbeitgeber zuerst ein Urteil erwirken, bevor er Gehalt einbehalten darf. Zulässig wäre es jedoch, wenn eine offene Rückforderung aus einer Gehaltsvorauszahlung besteht und dies vertraglich festgelegt wurde. Arbeitnehmer sollten Gehaltskürzungen nie ohne Prüfung akzeptieren.

Unterstützung durch unsere Kanzlei bei unrechtmäßigem Gehaltseinbehalt

Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob der Gehaltseinbehalt rechtmäßig ist und ergreift die notwendigen Schritte, um Ihr Gehalt vollständig durchzusetzen.

  • Prüfung der Rechtslage: Wir analysieren Ihren Arbeitsvertrag und gesetzliche Grundlagen.
  • Aufforderung zur Zahlung: Wir setzen Ihren Arbeitgeber schriftlich zur sofortigen Auszahlung unter Fristsetzung in Verzug.
  • Arbeitsgerichtliche Durchsetzung: Falls nötig, reichen wir eine Lohnklage beim Arbeitsgericht ein.
  • Vertretung vor Gericht: Wir vertreten Sie in allen Instanzen, um Ihr rechtmäßiges Gehalt einzufordern.

Zögern Sie nicht, sich rechtlich beraten zu lassen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt ungerechtfertigt kürzt oder einbehält. Wir setzen Ihr Recht schnell und effektiv durch!

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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