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Darf mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit einseitig verlängern?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit nicht einseitig verlängern, da dies eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags erfordert.

Die Verlängerung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber ist rechtlich nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung vorsieht. Ohne solche Vereinbarungen stellt eine einseitige Verlängerung einen unzulässigen Eingriff in Ihren Arbeitsvertrag dar, der nur durch Ihre Zustimmung wirksam werden kann. Zum Beispiel: Wenn Sie laut Vertrag 35 Stunden pro Woche arbeiten, der Arbeitgeber jedoch plötzlich verlangt, dass Sie 40 Stunden arbeiten, wäre dies rechtlich nur zulässig, wenn Sie dieser Änderung ausdrücklich zustimmen oder eine vertragliche Klausel dies ermöglicht. Andernfalls hätten Sie das Recht, die zusätzliche Arbeitszeit abzulehnen. Allerdings könnten Ausnahmen greifen, etwa bei Notlagen oder auf Grundlage arbeitgeberseitiger Weisungsrechte, wobei auch diese eine genaue Prüfung bedürfen.

Wie wir Sie unterstützen können

Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der Klärung von arbeitszeitrechtlichen Fragen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit einseitig verändern möchte, bieten wir:

  1. Prüfung Ihres Arbeitsvertrags: Wir analysieren, ob die einseitige Verlängerung rechtlich durchsetzbar ist.
  2. Außergerichtliche Beratung: Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und entwickeln Strategien, um Ihre Interessen durchzusetzen.
  3. Verhandlungsführung: Bei Bedarf nehmen wir Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  4. Rechtsvertretung: Im Falle eines Rechtsstreits vertreten wir Sie umfassend vor Gericht.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Situation unverbindlich zu besprechen. Unsere Expertise im Arbeitsrecht hilft Ihnen, unrechtmäßige Veränderungen abzuwehren und Ihre Rechte zu schützen.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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