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Darf mein Arbeitgeber meinen Vertrag wegen Schwangerschaft nicht verlängern?

Nein, eine Nichtverlängerung wegen Schwangerschaft verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG und kann eine Diskriminierung nach dem Mutterschutzgesetz darstellen.
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch mit Fristablauf, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Allerdings darf die Entscheidung, den Vertrag nicht zu verlängern, nicht aufgrund einer *Schwangerschaft* getroffen werden, da dies gegen das *Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)* und das *Mutterschutzgesetz* verstößt. Ein Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG, 21.02.2013 – 8 AZR 877/11) zeigt, dass eine Arbeitnehmerin, deren Vertrag wegen Schwangerschaft nicht verlängert wurde, erfolgreich auf Entschädigung geklagt hat. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sachliche Gründe für die Nichtverlängerung vorlagen, z. B. betriebliche Erfordernisse oder fehlender Bedarf. *Betroffene können Schadenersatz* nach § 15 AGG oder eine Überprüfung der Entscheidung beanspruchen. Entscheidend ist, ob die Schwangerschaft der Grund für die Nichtverlängerung war.

Ihre Rechte bei Vertragsverlängerung & Schwangerschaft durchsetzen

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie umfassend, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren befristeten Vertrag aufgrund einer Schwangerschaft nicht verlängert oder Sie vermuten, diskriminiert worden zu sein.

  • Prüfung Ihres Falles: Wir analysieren, ob eine Benachteiligung im Sinne des AGG oder MuSchG vorliegt.
  • Anspruch auf Schadenersatz oder Entfristung: Wir prüfen und setzen Ihre Rechte auf Entschädigung oder eine mögliche Weiterbeschäftigung durch.
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber: Falls erforderlich, nehmen wir direkten Kontakt mit dem Arbeitgeber auf, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
  • Prozessvertretung: Falls nötig, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Zögern Sie nicht, sich frühzeitig rechtliche Unterstützung zu holen – oft lassen sich Ansprüche nur innerhalb kurzer Fristen geltend machen.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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