Darf mein Arbeitgeber meinen Vertrag wegen Schwangerschaft nicht verlängern?
Ein Arbeitgeber darf den Vertrag einer schwangeren Mitarbeiterin nicht aus Gründen der Schwangerschaft nicht verlängern, da dies eine Diskriminierung nach dem AGG wäre.
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch mit dem vereinbarten Enddatum, ohne dass eine Verlängerung verpflichtend ist. Allerdings darf ein Arbeitgeber die Entscheidung, den Vertrag nicht zu verlängern, nicht auf die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin stützen – dies würde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den Mutterschutz verstoßen. Beispiel: Kündigt ein Arbeitgeber explizit oder implizit an, den Vertrag wegen der Schwangerschaft nicht zu verlängern, so könnte die Schwangere gegen die diskriminierende Behandlung rechtlich vorgehen, z. B. durch eine Schadensersatzklage nach § 15 AGG.
Unsere Kanzlei unterstützt Schwangere bei Verdacht auf Diskriminierung durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit befristeten Verträgen. Wir prüfen, ob die Nichtverlängerung rechtlich zulässig ist, beraten zu den Möglichkeiten einer Schadensersatzforderung und vertreten Ihre Interessen in Arbeitsrechtsstreitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zudem klären wir auf über arbeitsrechtliche Schutzrechte wie den Mutterschutz und das AGG.
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