Erhalte ich mein Gehalt auch während einer Krankheit?
Ja, Arbeitnehmer erhalten gesetzlich bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit durch den Arbeitgeber, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Arbeitnehmer haben gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Nach Ablauf der 6 Wochen zahlt die Krankenkasse in der Regel Krankengeld, das jedoch geringer ist als das Gehalt. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der seit 6 Monaten bei einer Firma angestellt ist, erkrankt für 4 Wochen. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in voller Höhe weiter. Wenn die Krankheit länger dauert, etwa 8 Wochen, erhält der Arbeitnehmer ab der 7. Woche Krankengeld von der Krankenkasse. Zu beachten ist auch, dass eine erneute Lohnfortzahlung bei wiederholter Krankheit derselben Ursache nur dann erfolgt, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mind. 6 Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.
Wie wir Sie rund um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unterstützen können
- Prüfung des Anspruchs: Wir analysieren, ob sämtliche Voraussetzungen für Ihren Lohnfortzahlungsanspruch erfüllt sind und beraten Sie zu den notwendigen Nachweisen.
- Vertretung bei Konflikten: Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Arbeitgebern oder Krankenkassen durch, falls es zu Streitigkeiten oder Ungerechtigkeiten kommt.
- Vorbeugende Beratung: Wir klären Sie über Sonderregelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auf und helfen Ihnen, Ihre Rechte optimal zu verstehen.
- Unterstützung bei Krankengeld: Bei Problemen mit Krankengeldzahlungen durch die Krankenkasse vertreten wir auch Ihre Interessen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!