Gibt es ein Erbrecht bei nichtehelicher Partnerschaft?
Ein Fallbeispiel: Herr M. und Frau L. lebten seit 12 Jahren zusammen, waren aber nicht verheiratet. Herr M. verstarb plötzlich, ohne ein Testament zu hinterlassen. Frau L. hatte weder Anspruch auf das gemeinsame Haus, noch auf sonstige Vermögenswerte. Diese gingen vollständig an die Geschwister von Herrn M.
Mit einem klar formulierten Testament oder einem notariellen Erbvertrag kann ein nicht verheirateter Partner als Erbe eingesetzt werden. Ohne eine solche Verfügung bleibt dem überlebenden Partner oft nur der langwierige Weg über Pflichtteilsstreitigkeiten oder eine mögliche gemeinsame Vermögensregelung zu Lebzeiten.
Unsere Leistungen im Erbrecht nichtehelicher Partnerschaften
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung zur Absicherung nichtehelicher Partner im Erbfall. Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig klare Regelungen zu treffen.
- Individuelle Testamentserstellung: Wir formulieren rechtssichere Testamente, in denen Ihr Partner als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wird.
- Erbverträge & Vermögensplanung: Wir beraten zu notariellen Verträgen, Verfügungen von Todes wegen und steuerlichen Auswirkungen.
- Absicherung der Lebensgemeinschaft: Gestaltung von gegenseitigen Vollmachten, Patientenverfügungen und Regelungen zur gemeinsamen Immobilie.
- Streitvermeidung im Erbfall: Klärung erbrechtlicher Fragen bereits zu Lebzeiten, um spätere Konflikte mit Verwandten zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch. Wir klären, welche individuellen Schritte notwendig sind, um Ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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