Gibt es einen Anspruch auf Witwenrente?
Ja, Hinterbliebene können Anspruch auf Witwenrente haben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. Eheschließung vor dem Tod und Mindestversicherungszeiten des Verstorbenen.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht grundsätzlich, wenn der verstorbene Ehepartner gesetzlich rentenversichert war und mindestens fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat (Wartezeit). Zudem muss die Ehe zum Todeszeitpunkt noch bestanden haben. Es wird unterschieden zwischen großer und kleiner Witwenrente: Die große Witwenrente etwa erhalten Hinterbliebene, wenn sie mindestens 46 Jahre und 4 Monate alt sind (Stand 2025, stufenweise Anhebung seit 2012 auf 47 Jahre, § 242a SGB VI) oder erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Die kleine Witwenrente ist zeitlich befristet. Fallbeispiel: Frau M. verliert ihren Ehemann durch einen Unfall. Er war 15 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt. Die Ehe bestand seit 10 Jahren. Da Frau M. 49 Jahre alt ist und ein 12-jähriges Kind betreut, erhält sie die große Witwenrente. Diese beträgt in der Regel 55 % der Rente des Verstorbenen (bzw. 60 % bei Altfällen vor 2002). Auch eigene Einkünfte werden dabei oberhalb eines Freibetrags angerechnet.
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