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Gibt es einen Anspruch auf Witwenrente?

Ja, Hinterbliebene können Anspruch auf Witwenrente haben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. Eheschließung vor dem Tod und Mindestversicherungszeiten des Verstorbenen.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht grundsätzlich, wenn der verstorbene Ehepartner gesetzlich rentenversichert war und mindestens fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat (Wartezeit). Zudem muss die Ehe zum Todeszeitpunkt noch bestanden haben. Es wird unterschieden zwischen großer und kleiner Witwenrente: Die große Witwenrente etwa erhalten Hinterbliebene, wenn sie das 47. Lebensjahr vollendet haben, erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Die kleine Witwenrente ist zeitlich befristet. Fallbeispiel: Frau M. verliert ihren Ehemann durch einen Unfall. Er war 15 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt. Die Ehe bestand seit 10 Jahren. Da Frau M. 49 Jahre alt ist und ein 12-jähriges Kind betreut, erhält sie die große Witwenrente. Diese beträgt in der Regel 55 % der Rente des Verstorbenen (bzw. 60 % bei Altfällen vor 2002). Auch eigene Einkünfte werden dabei oberhalb eines Freibetrags angerechnet.

Unsere Unterstützung im Bereich Witwenrente

Unsere Kanzlei begleitet Sie kompetent bei allen rechtlichen Fragen rund um die Witwenrente und setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung durch.

  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Versicherungszeiten, Ehebestand, Altersgrenzen)
  • Unterstützung bei der Antragstellung inkl. Fristwahrung und vollständiger Unterlagenzusammenstellung
  • Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren bei Ablehnung oder fehlerhafter Berechnung
  • Individuelle Beratung zu Rentenhöhe, Anrechnung von Einkommen und Dauer des Anspruchs

Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche rechtlich gesichert und durchsetzbar sind – auch in komplexen familiären Konstellationen wie bei Geschiedenen- oder Mehrfachehen.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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