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Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Abfindung bei Kündigungen?

Es gibt keine generelle gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Abfindung bei Kündigungen. Eine Abfindung kann sich jedoch aus einem Sozialplan, einem Tarifvertrag, einer Aufhebungsvereinbarung oder einer gerichtlichen Einigung ergeben.
Eine gesetzliche Regelung zur Abfindung existiert nur in Ausnahmefällen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot macht. In diesem Fall wird die Abfindungszahlung auf 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr festgelegt. In der Praxis kommen Abfindungen häufiger durch Verhandlungen zustande, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu beenden. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Monatsgehalt von 3.000 € einigt sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung in Höhe von 15.000 €, was 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr entspricht. Alternativ können Sozialpläne in größeren Unternehmen Abfindungen vorsehen, etwa bei Massenentlassungen. Ohne eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage ist die Zahlung einer Abfindung eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers.

Wie wir Sie bei Abfindungen unterstützen

  • Prüfung von Ansprüchen: Wir analysieren Ihre Kündigung und prüfen, ob ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, etwa aus Sozialplänen oder nach § 1a KSchG.
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, um das bestmögliche Abfindungsergebnis für Sie zu erzielen.
  • Begleitung bei Kündigungsschutzklagen: Sollte die Kündigung unwirksam sein, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch und verhandeln eine adäquate Abfindung.
  • Beratung bei Aufhebungsverträgen: Wir prüfen und verhandeln Aufhebungsvereinbarungen im Hinblick auf Abfindungen und andere arbeitsrechtliche Folgen wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

Kontaktieren Sie uns, um eine individuelle Strategie für Ihren Fall zu entwickeln und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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