Gibt es Steuervergünstigungen beim Immobilienkauf?
Beim Immobilienkauf gibt es gezielte Steuervergünstigungen, insbesondere bei der Selbstnutzung oder energetischen Sanierung. Auch Sonderregelungen wie die Grunderwerbsteuerbefreiung für Ehegatten oder bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten können relevant sein.
Steuervergünstigungen beim Immobilienkauf variieren je nach Nutzungsart und Förderprogrammen: Eigennutzer profitieren von Förderungen wie dem Baukindergeld (2022 ausgelaufen) und gegebenenfalls von Zuschüssen für energetische Sanierungen. Kapitalanleger können AfA (Absetzung für Abnutzung) gemäß § 7 EStG geltend machen, z.B. jährlich 2 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Ein konkretes Beispiel: Eine vermietete Immobilie für 300.000 € wird gekauft; davon entfallen 240.000 € auf das Gebäude. Der Erwerber kann jährlich 4.800 € (2 % von 240.000 €) steuermindernd abschreiben. Bei denkmalgeschützten Objekten oder in Sanierungsgebieten sind Sonderabschreibungen von bis zu 9 % möglich (§§ 7h und 7i EStG). Zudem gibt es Steuerbefreiungen von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb zwischen Ehegatten sowie bei bestimmten Erbschaften oder Schenkungen. Die genauen Vorteile hängen vom Einzelfall ab und sollten individuell geprüft werden.
Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf und Steuern
- Prüfung individueller Steuervergünstigungen: Analyse von Abschreibungsmöglichkeiten, Förderungen und Grunderwerbsteuerbefreiungen
- Gestaltung von Kaufverträgen: Steueroptimierte Vertragsgestaltung und Beratung bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie
- Begleitung bei Förderanträgen: Unterstützung bei staatlichen Zuschüssen und Programmen für energetische Sanierung
- Steuerrechtliche Vertretung: Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Finanzbehörden und Begleitung bei Betriebsprüfungen
Wir beraten umfassend und individuell, um alle steuerlichen Vorteile beim Immobilienkauf optimal zu nutzen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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