Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Gibt es Steuervergünstigungen beim Immobilienkauf?

Beim Immobilienkauf gibt es gezielte Steuervergünstigungen, insbesondere bei der Selbstnutzung oder energetischen Sanierung. Auch Sonderregelungen wie die Grunderwerbsteuerbefreiung für Ehegatten oder bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten können relevant sein.

Steuervergünstigungen beim Immobilienkauf variieren je nach Nutzungsart und Förderprogrammen: Eigennutzer profitieren von Förderungen wie dem Baukindergeld (2022 ausgelaufen) und gegebenenfalls von Zuschüssen für energetische Sanierungen. Kapitalanleger können AfA (Absetzung für Abnutzung) gemäß § 7 EStG geltend machen, z.B. jährlich 2 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Ein konkretes Beispiel: Eine vermietete Immobilie für 300.000 € wird gekauft; davon entfallen 240.000 € auf das Gebäude. Der Erwerber kann jährlich 4.800 € (2 % von 240.000 €) steuermindernd abschreiben. Bei denkmalgeschützten Objekten oder in Sanierungsgebieten sind Sonderabschreibungen von bis zu 9 % möglich (§§ 7h und 7i EStG). Zudem gibt es Steuerbefreiungen von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb zwischen Ehegatten sowie bei bestimmten Erbschaften oder Schenkungen. Die genauen Vorteile hängen vom Einzelfall ab und sollten individuell geprüft werden.

Unsere Unterstützung beim Immobilienkauf und Steuern

  • Prüfung individueller Steuervergünstigungen: Analyse von Abschreibungsmöglichkeiten, Förderungen und Grunderwerbsteuerbefreiungen
  • Gestaltung von Kaufverträgen: Steueroptimierte Vertragsgestaltung und Beratung bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie
  • Begleitung bei Förderanträgen: Unterstützung bei staatlichen Zuschüssen und Programmen für energetische Sanierung
  • Steuerrechtliche Vertretung: Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Finanzbehörden und Begleitung bei Betriebsprüfungen

Wir beraten umfassend und individuell, um alle steuerlichen Vorteile beim Immobilienkauf optimal zu nutzen.

Stand: 17.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.