Gilt 0,0 Promille in der Probezeit?
Unsere Leistungen bei Alkohol‑Verstößen in der Probezeit
Wir beraten und vertreten Sie konsequent — außergerichtlich und gerichtlich.
- Erstberatung: Bewertung der Sach- und Rechtslage, Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs.
- Verfahrensbegleitung: Formulierung und Einlegung fristgerechter Einsprüche gegen Bußgeldbescheide.
- Beweisprüfung: Prüfung der Messprotokolle, Kalibrierungs- und Wartungsnachweise der Messgeräte, Verfahrensfehler, Zeugenbefragungen.
- Verhandlung mit Behörden: Vergleichsverhandlungen, Milderungsanträge, Durchsetzung aufschiebender Wirkungen.
- Gerichtliche Vertretung: Vertretung vor Amts- und Verwaltungsgerichten sowie Verteidigung bei strafrechtlicher Verfolgung.
- Folgenmanagement: Beratung zu Auflagen, Führerscheinwiedererteilung und Punkten in Flensburg.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
Rückruf anfordern!