Gilt auch das Bedienen von Navi-Apps als Verstoß?

Das aktive Bedienen einer Navi-App während der Fahrt kann einen Verstoß gegen §23 StVO darstellen. Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird. Reine Sprachsteuerung oder eine vor Fahrtbeginn fest eingestellte Navigation sind in der Regel zulässig. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Punkte und im Schadensfall straf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen.

Nach §23 StVO ist die Benutzung elektronischer Geräte während der Fahrt verboten, sobald sie der Inaugenscheinnahme oder Bedienung bedürfen. Eine Navi-App, die im Wagen fest montiert und vor Fahrtantritt eingestellt wurde oder nur Sprachansagen liefert, ist regelmäßig zulässig; das aktive Eingeben von Zielen, Tippen oder langes Blicken auf das Display während der Fahrt stellt hingegen eine Ordnungswidrigkeit dar. Praktisches Beispiel: Herr M. montiert sein Smartphone nicht, sondern hält es auf dem Schoß und gibt während der Fahrt eine neue Adresse ein; dabei übersieht er ein Stauende und verursacht einen Auffahrunfall. In diesem Fall drohen ein Bußgeldverfahren aufgrund Verstoßes gegen die StVO, Punkte in Flensburg, mögliche Regressforderungen der Kfz-Versicherung und bei Personenschaden strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Entscheidend sind Beweislage (Fotos, Zeugen, Fahrzeugdaten), ob das Gerät dauerhaft installiert war und ob die Bedienung vorher abgeschlossen werden konnte. Bei Unklarheiten empfiehlt sich zügige rechtliche Prüfung, da oft technische Nachweise (Geräte-Logs, Halterungsfotos) den Unterschied zwischen erlaubter Nutzung und Verstoß ausmachen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Vorwürfe: Analyse des Bußgeldbescheids, Akteneinsicht, Bewertung der Beweislage (Fotos, Polizeibericht, Gerätelogfiles).
  • Strategische Verteidigung: Formulieren von Einsprüchen, Stellungnahmen und Verteidigungsstrategien, Argumentation zur fest montierten Nutzung oder vorheriger Bedienung.
  • Technische Aufklärung: Zusammenarbeit mit IT-/Gutachtern zur Auswertung von Smartphone- und Fahrzeugdaten.
  • Vertretung: Wahrnehmung vor Behörden und Gericht, Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Versicherern.
  • Prävention: Beratung zur rechtssicheren Nutzung von Navigationssystemen im Fahrzeug und zur Vermeidung zivil- und strafrechtlicher Risiken.
Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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